3. Europäisches Forum gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte: Beitrag der Theolog/Innen/Christ/Innen gegen S21

Friedrich Gehring und Hans-Eberhard Dietrich boten am 27. Juli 2013 im Rahmen des Forums einen Workshop zu dem Thema an:
„Protestantische Kirchen und Großprojekte“.
Mit ihrem Beitrag wollten sie der Frage nachgehen, inwieweit die evangelische Kirche sich zu dem Thema Großprojekte positioniert hat. Sie gingen aus von der Feststellung, dass sich weder die Württembergische Landeskirche noch der Kirchenkreis Stuttgart inhaltlich zu Stuttgart21 geäußert haben.
Das ist umso erstaunlicher, als die Evangelische Kirche in Deutschland sich durchaus in einer Reihe von „Denkschriften“ zu dieser Problematik geäußert hat.
Aus dem Workshop sollen hier zunächst 2 Texte veröffentlicht werden, die den Workshop eröffnet haben:
1. Einleitung
2. Wie die Kirche einen öffentlichen Diskurs anstoßen kann und welche Kriterien die Denkschriften im Hinblick auf Großprojekte entwickelt haben

1. Text: Einleitung
Hans-Eberhard Dietrich
In unserem Workshop wollen uns darüber Gedanken machen ob die Kirche eine Meinung zu Großprojekten hat, haben muss und wenn ja, wie sie Großprojekten steht und sich entsprechend positionieren kann. Wenn sich die Kirche dazu äußert, verlässt sie nach traditioneller Auffassung ihren primären Bereich: Aufgabe sei ja, sich um das Seelenheil der Menschen zu kümmern. Großprojekte aber seien Aufgabe der Politik.
Nun hat sich aber in den letzten Jahrzehnten ein Konsens dazu herausgebildet, dass sich die Kirchen und natürlich auch einzelne Christen durchaus in die Belange der Politik einmischen dürfen, ja vielleicht auch sollen. Allerdings gehen in der Kirche die Meinungen dazu auseinander, wie das im Einzelnen geschehen soll.

Eine Form der Äußerung /Einmischung sind die sog. Denkschriften.
Denkschriften sind eine Form, mit der sich die offizielle Kirche, meist die EKD, zu einem bestimmten Thema äußert, das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird.
Sie entstanden in der Nachkriegszeit aus dem Erschrecken darüber, dass die Kirchen gegenüber den Verbrechen des Dritten Reiches versagt hatten. Für die Kirche war nun klar, dass sie eine Mitverantwortung für die Erhaltung und Gestaltung der Welt hat, nicht nur die Sorge um das ewige Heil, sondern auch um das irdische Wohl der Menschen.

Inhaltlich kann man sie so charakterisieren
“Kirchliche Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen wol¬len vom christlichen Glauben her das rechte Wort zur rechten Zeit sagen. Sie machen aufmerksam auf gegenwärtige und ab¬sehbare Herausforderungen und Problemlagen. Sie antworten auf aktuelle Fragen, die von gesamtgesellschaftlicher und po¬litischer Bedeutung sind. Sie versuchen, auch selbst wichtige Fragen zu formulieren, Themen neu ins Bewusstsein zu heben und die Horizonte aufzuzeigen, vor denen Antworten gefun¬den werden können. Sie nehmen Stellung zu divergierenden Positionen im öffentlichen Diskurs, zu widerstreitenden In¬teressen und zu notwendigen Güterabwägungen. (FN 1: Denkschrift: Das rechte Wort zu rechten Zeit. 2008, S. 32.)“

An wen richten sich die Denkschriften?
„Zunächst zielen kirchliche Äußerungen auf eine innerkirchliche Klärung und Besinnung. […] Zum anderen leisten kirchliche Stellungnahmen einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion bestimmter Fragen; sie versuchen, die Bewusstseins- und Meinungsbildung zu beeinflussen […] und Denkanstöße zu vermitteln.“ (FN 2: Aufgabe und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. 1970, S. 45. In: Die Denkschriften der Evangelischen in Deutschland, 1978, Band I.)

Wie ist eine Denkschrift aufgebaut?
Zuerst wird ausführlich und sachlich über ein Problem informiert, dann werden biblisch-theologische Maßstäbe in Erinnerung gerufen und schließlich werden konkrete Handlungsvorschläge abgewogen. Zu beachten ist, dass sich die Denkschriften nicht nur an die innerkirchliche Öffentlichkeit, d.h. an die Glaubenden richtet, sondern an alle Menschen, auch an die Nichtchristen. Deshalb wird auf die sachliche Darstellung der Probleme und die logische, vernünftige Herleitung der Argumente großen Wert gelegt.
„Indem sich kirchliche Äußerungen an den einzelnen Christen wenden, fordern sie ihn auf, seinen Glauben auch im politisch-gesellschaftlichen Bereich zu bewähren.“ (A.a.O., S. 65.)
Wie verbindlich sind Denkschriften?
Die Denkschriften sind keine lehramtliche Äußerungen der Kirche, so wie wir es von der katholischen Kirche her kennen. Sondern die Menschen sollen „diese Denkschriften weder kritiklos hinnehmen noch sich voreilig davon distanzieren, sondern sie in verantwortungsbewusster Auseinandersetzung kritisch prüfen.“ ( Vgl. a.a.O., S. 62)

Welche Themen werden in den Denkschriften aufgegriffen?
Die Zahl der Denkschriften und die Themen sind erstaunlich groß. In der Nachkriegszeit ging es sehr oft um die Schulpolitik, die Landwirtschaft, konfessionsverschiedene Ehen, Ehe und Familie. Vor allem das Thema: Bundeswehr, atomare Bewaffnung, Nachrüstung erregten für Jahrzehnte die Öffentlichkeit.

Welche Kritik wird gegen die Denkschriften vorgebracht?
Gegen die Denkschriften und eine kirchliche Einflussnahme zu gesellschaftlichen Verhältnissen erhob sich immer wieder Protest. Es wurde auf die Eigengesetzlichkeit und die Sachzwänge des politischen, wirtschaftlichen und technischen Geschehens hingewiesen.
Dem widersprach die Kirche mit dem Argument, „dass die Predigt des Evangeliums die Welt verändern und zur Nachfolge auch im Bereich des mitmenschlichen Zusammenlebens aufruft. Zu dieser Nachfolge gehört das Nachdenken und Mitdenken über die Stellung und den Beitrag der Christen in Frage des öffentlichen Lebens.“ (Vgl. a.a.O., S. 41.)

Was sagen Denkschriften zu Großprojekten?
Im Zusammenhang mit anderen Themen, insbesondere mit dem Thema Bewahrung der Schöpfung und politisches Engagement von Christen wird auch eine Reihe von Aussagen zu Großprojekten gemacht. Ihre Aufgabe sieht die Kirche in zwei Bereichen. Ganz allgemein gilt: Ein Schweigen der Kirche oder Neutralität verbietet sich, wenn ihr Schweigen einer Verleugnung ihres Glaubens gleichkommt.

Zunächst aber geht es um das Zustandebringen einer öffentliche Diskussion.
Wenn es jetzt um größere Planungsvorhaben geht, z.B. um Großprojekte, die die Belange der Natur (Schöpfung) berühren und tief in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen wie z.B. einen Flughafen, ein riesiges Messegelände, Kraftwerke usw. dann muss die Kirche, gemeint ist hier die offizielle Kirche, Fragen stellen und Kriterien für eine Entscheidungsfindung aufstellen und diese Kriterien auch auf ihre Verwirklichung hin überprüfen.
Die Kirche muss zunächst gar nicht konkret Stellung nehmen, oder sich gar für die eine oder andere Seite entscheiden. Ihre Aufgabe ist es, einen gesellschaftlichen Diskurs mit allen Interessierten und Beteiligten anzustoßen und dafür zu sorgen, dass er fair und sachlich ausgetragen wird. Sie muss sich dafür einsetzen, dass solche Vorhaben nicht durchgeführt werden, bevor schwerwiegende Zweifel ausgeräumt sind.

Eine Zusammenfassung von insgesamt sieben solcher Kriterien soll in einem zweiten Schritt dargestellt werden.

Was aber haben wir hier in Stuttgart mit S21 erlebt?
Dieser öffentliche Dialog fand vor Beginn nicht statt. Die Kirche in Stuttgart und in der Landeskirche blieben weitgehend stumm. Die Anregungen der Denkschriften wurden nicht nur von wenigen aufgegriffen.
Eine kontroverse theologische Auseinandersetzung über Stuttgart 21 fand bisher nicht statt.

2. Text
Wie die Kirche einen öffentlichen Diskurs anstoßen kann
und welche Kriterien die Denkschriften im Hinblick auf Großprojekte entwickelt haben
Hans-Eberhard Dietrich

Ein Bereich, der in der Gegenwart besondere Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist die Verpflichtung, die Schöpfung zu bewahren. Dieses Thema wurde neben vielen anderen Impulsen durch den Anstoß aus der Ökumene ins Bewusstsein gerückt. Der Ökumenische Rat der Kirchen rief 1983 in Vancouver auf der VI. Vollversammlung seine Mitgliedskirchen auf, in einen konziliaren Prozess gegenseitiger Verpflichtung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einzutreten.

Wenn es jetzt um größere Planungsvorhaben geht, z.B. um Großprojekte, die die Belange der Natur (Schöpfung) berühren und tief in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen wie z.B. einen Flughafen, ein riesiges Messegelände, Kraftwerke usw. dann muss die Kirche, gemeint ist hier die offizielle Kirche, Fragen stellen und Kriterien für eine Entscheidungsfindung aufstellen und diese Kriterien auch auf ihre Verwirklichung hin überprüfen.
Die Kirche muss zunächst gar nicht konkret Stellung nehmen, oder sich gar für die eine oder andere Seite entscheiden. Ihre Aufgabe ist es, einen gesellschaftlichen Diskurs mit allen Interessierten und Beteiligten anzustoßen und dafür zu sorgen, dass er fair und sachlich ausgetragen wird. Sie muss sich dafür einsetzen, dass solche Vorhaben nicht durchgeführt werden, bevor schwerwiegende Zweifel ausgeräumt sind.

Fragen für diesen Diskurs könnten z.B. sein: (FN 3:Vgl.: Frieden in Gerechtigkeit für die ganze Schöpfung. Text des Forums: „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der Arbeitsgemeinschaft christliche Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) e.V. Stuttgart 1988, S. 103-106. EKD Texte 27.)
• Gibt es Alternativen, die weniger in die Natur eingreifen? Dann müssen sie ergriffen werden.
• Zieht dieses Vorhaben tiefgreifende, dauerhafte und nicht wiedergutzu¬machende Schäden nach sich?
• Sind die Auswirkungen des Vorhabens in ihrer zeitlichen und räumlichen Erstreckung übersehbar?
• Sind Nebenfolgen so erheblich, dass sie nicht in Kauf genommen werden können?
• Ist die Würde der Menschen und die Artenvielfalt durch dieses Vorhaben bedroht?

Im Folgenden werden aus kirchlichen Denkschriften sieben Kriterien aufgezählt. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können aber eine gute Grundlage für einen öffentlichen Diskurs sein.

1. Entscheidungen von großer Tragweite müssen zuvor öffentlich debattiert werden
In der Kirche wird die Überzeugung der Politik geteilt, dass Entscheidungen von großer Tragweite, insbesondere wenn sie tief in die Lebensverhältnisse vieler Menschen und der Natur eingreifen, zuvor auf breiter Grundlage und unter Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen samt Bürgerinitiativen diskutiert werden müssen („ was alle angeht, soll auch von allen entschieden werden“) und zwar mit offenem Ausgang und ohne vorherige Festlegungen. (Vgl. a.a.O., S. 105f.)
Großprojekte müssen bei ihrer Planung und Durchführung gewissen Kriterien entsprechen, ehe sie ethisch gerechtfertigt sind.
Beschlüsse, die mit weitreichenden Konsequenzen in die Lebensverhältnisse der Menschen eingreifen, verlangen eine möglichst breite und direkte Zustimmung und eine intensive Beteiligung aller betroffenen Bürger. Besonderes Augenmerk ist bei solchen Entscheidungen auf das Verfahren zu richten, wie sie zustande kommen. (FN 4:Vgl. Denkschrift der EKD: Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe, 1985, S. 31f.)

2. Bei der Entscheidungsfindung der politischen Entscheidungsträger müssen Bürgerinitiativen einbezogen werden
Dieser Diskurs kann nicht nur innerhalb der Parteien und zwischen ihnen erfolgen, sondern muss auch Bürgerinitiativen mit einbeziehen, weil damit die Chance gegeben ist, dass wirklich alle wichtigen Gesichtspunkte ins Gespräch kommen. (Vgl. a.a.O., S. 31.)

3. Die Prüfung von Alternativen
Ökonomische Interessen dürfen nicht Vorrang vor ökologische Interessen beanspruchen. Wir müssen in Wirtschaft und Politik auf die Überprüfung und Einhaltung folgender Kriterien zu drängen: Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit, Generationenverträglichkeit. Schon die Entstehung von Umweltschäden gilt es zu vermeiden. Wir müssen uns am Maßstab des Lebens und dessen, was dem Leben dient, orientieren. (Vgl. FN 1, a.a.O., S. 104f.)

4. Eingriffe in die Natur dürfen nur begrenzt vorgenommen werden
Eingriffe in den Haushalt der Natur sind möglichst sparsam und begrenzt vorzunehmen. Der Natur muss möglichst viel Spielraum für selbstheilende Eigenkräfte belassen werden. (FN 5:Vgl. Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung. Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz 1985, Zi. (37).)

5. Bei Eingriffen in die Natur muss die Kirche theologische Gesichtspunkte, z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ und „Ehrfurcht vor allem Leben“ zur Geltung bringen
Wenn es bei Großprojekten um gravierende Eingriffe in die Natur geht, muss die Kirche besonders sorgfältig Alternativen prüfen und gewichtige theologische Gründe wie z.B. „Bewahrung der Schöpfung“ (1. Mose 2, 15) und „Ehrfurcht vor allem Leben“ zur Sprache bringen. (Vgl. FN 1, a..a.O., S. 103f.)

6. Gefahren müssen ernst genommen, vorausschauend abgewogen werden
Dies gilt besonders für langfristige und unumkehrbare Wirkungen. Weil die heute möglichen und erforderlichen Eingriffe aber tiefer in das Gefüge der Umwelt eingreifen, sind Neben- und Folgewirkungen genau abzuwägen. Dies bedeutet nicht den Verzicht auf jegliches Risiko, wohl aber die Einschränkung und Verteilung möglicher Risiken. Wir können nicht darauf bauen, alles werde schon gut gehen. (Vgl. FN 3, a.a.O., Zi (36).)

7. Abwägen von Schaden und Nutzen Ein kurzfristiger Nutzen darf keine langfristigen Schäden verursachen. Fragen der Umkehrbarkeit und der Regenerierbarkeit von Naturgütern sind ebenso mit zu bedenken wie die Interessen der heutigen und der künftigen Generationen. (Vgl. FN 3, a.a.O., Zi (38).)

Eine Antwort zu “3. Europäisches Forum gegen unnütze und aufgezwungene Großprojekte: Beitrag der Theolog/Innen/Christ/Innen gegen S21

  1. Dankeschön. Ich lese immer abwägen, abwägen, abwägen. Könnte man diesen Abwägeprozess noch innerkirchlich nachholen? Zum Beispiel in der Landessynode? Die Synodalen, mit denen ich Kontakt hatte, schrieben mir hauptsächlich
    – wird schon gut gehen
    – Arbeitsplätze
    – Volksabstimmung.
    Kaum eine Spur von theologischer Reflexion. Ich weiß wirklich nicht, wen ich da wählen soll.

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