Monatsarchiv: März 2018

Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte auf scharfe Kritik des Theaterregisseurs Claus Peymann am Zustand Stuttgarts hin in seiner Antwort an ihn erneut sein Nichtstun gegenüber S21 mit der Volksabstimmung begründet: Peymann müsse seine Kritik an das Volk wenden, nicht an ihn – er sei demokratisch verpflichtet, S21 zu unterstützen.

Aus diesem Anlass hat die Initiative „TheologInnen gegen S21“ einen Offenen Brief an ihn geschickt, der hiermit zur Kenntnis gegeben sei:

(hier als pdf-Datei)

Offener Brief
Beschädigen Sie nicht weiter die Demokratie!
Entziehen Sie S21 Ihre Unterstützung!

Stuttgart, im März 2018

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

wir wenden uns an Sie, weil Sie in Ihrer Antwort auf Claus Peymanns Kritik am Zustand Stuttgarts das Nichtstun der Landesregierung und der grünen Partei gegenüber den durch die S21-Bauarbeiten verursachten Zerstörungen einfach damit rechtfertigen, dass Sie aufgrund der Volksabstimmung gezwungen seien, das Projekt zu unterstützen.

Wir wollen dazu nicht schweigen, weil wir uns als Christ/innen mitverantwortlich wissen für Wahrhaftigkeit in der Politik und für ein funktionierendes Staatswesen.

Wir halten Ihre Haltung nicht nur für ein faktenwidriges, nicht hinnehmbares Abwälzen von Verantwortung, sondern wir sind der Auffassung, dass Sie damit der Demokratie in dreierlei Hinsicht schweren Schaden zufügen.

  1. Die Demokratie lebt davon, dass Abstimmungsergebnisse bei neuer Faktenlage grundsätzlich korrigierbar sind. Alles andere würde nicht nur den Abstimmenden geradezu prophetische Fähigkeiten abverlangen, sondern auch die Basis aller demokratischen Abstimmungen ignorieren, dass sie sich nämlich grundsätzlich auf konkrete Situationen und Fakten beziehen und nicht davon unabhängig Ewigkeitswert beanspruchen können.
  2. Die Demokratie lebt vom Streit der Meinungen – gerade der Meinungen von Minderheiten. Die Vorstellung, die Bevölkerung oder eine Partei dürfe nach Abstimmungen nicht mehr in Opposition gegen Mehrheitsmeinungen gehen, sondern müsse sich einer Mehrheitsabstimmung beugen, ist völlig abwegig. Sie stellt das demokratische System auf den Kopf: Es dürfte dann im Parlament nur noch die Mehrheitspartei sitzen, und Bürgerinitiativen und Parteien dürften sich nur noch für Ziele einsetzen, die ohnehin in der Bevölkerung eine Mehrheit haben.

Im Übrigen würde es eine Missachtung des Souveräns – der höchsten Instanz der Demokratie – bedeuten, wenn ausgerechnet dieser freie Souverän, das Volk, von dem alle Gewalt ausgeht, durch Abstimmungen gebunden würde.

Besonders schwer wiegt der Schaden, dass wegen Ihrer Äußerungen eine große Zahl wohlmeinender Bürger es fälschlich für ihre demokratische Pflicht hält, dem Projekt S21 keinen Widerstand mehr entgegen zu bringen.

  1. Die Demokratie lebt davon, dass eine gewählte Regierung für ihr Handeln die politische Verantwortung trägt. Bewusst hat der Gesetzgeber für Volksabstimmungen ein hohes Quorum gesetzt, damit sich Regierungen weder von Minderheiten in ihrem Handeln beeinträchtigen lassen müssen, noch sich hinter solchen Minderheiten verstecken können.

Bei der Volksabstimmung im Jahre 2011 haben aber beide Seiten, die unterlegene und die siegreiche, dieses gesetzliche Quorum nicht erreicht. Damit hat sich durch diese Abstimmung rechtlich nichts geändert. Die Landesregierung bricht deshalb die demokratischen Spielregeln, wenn Sie sich dennoch von dieser Abstimmung abhängig macht und nicht selbst die Verantwortung für ihre Entscheidungen trägt.

Wir fordern deshalb Sie und alle das Projekt S21 unterstützenden Parteien auf, das zu tun, was wir als Bürger/innen von den politischen Akteuren erwarten dürfen: dass sie ihre Entscheidungen selbst verantworten – und zwar ausschließlich auf Basis der gegebenen Fakten. Die wesentlichen Fakten sind aber:

  • Der im Bau befindliche Tiefbahnhof wird deutlich mehr als das Doppelte kosten, gegenüber dem, über den 2011 abgestimmt worden ist.
  • Er wird – im Gegensatz zu dem Bahnhof, über den 2011 abgestimmt worden ist – nicht mehr, sondern weniger Bahnverkehr ermöglichen und deshalb Autoverkehr und CO₂-Ausstoß nicht vermindern, sondern vermehren.
  • Er wird – was den Abstimmenden im Jahr 2011 nicht bekannt sein konnte – voraussichtlich nur eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung bekommen, weil er eine sechsmal so hohe Gleisneigung besitzen wird, wie nach Europarecht zulässig ist, und weil der Brandschutz für zu wenig Züge und Fahrgäste ausgelegt ist.

Wir fordern Sie auf, aufgrund der Fakten Ihre Unterstützung für das Projekt schnellstmöglich zu beenden – insbesondere, weil es eine hervorragende Modernisierungsalternative gibt, die billiger, leistungsfähiger und sicherer ist: Umstieg 21 (siehe www.umstieg-21.de).

Kehren Sie um! Beschädigen Sie nicht weiter die Demokratie, die Stadt und den Bahnverkehr!
Einen Fehler zu machen, ist menschlich – ihn nicht zu revidieren, dumm und gefährlich.

Ansprache beim Parkgebet am 8.3.18 zu Mt 23,23 von Pfr. i. R. Friedrich Gehring

„Wehe euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler, dass ihr die Minze und den Anis und den Kümmel verzehntet und die gewichtigeren Stücke des Gesetzes außer acht gelassen habt: das Recht und die Barmherzigkeit und die Treue.“

Jesus prangert die Heuchelei an, die auf Geringfügiges, z.B. Abgaben auf Kräuter, gewissenhaft achtet, aber das Wesentliche, Recht, Barmherzigkeit und Treue, vernachlässigt. So etwas ist auch heute noch politische Praxis. Allein Erziehende Empfängerinnen von Hartz IV müssen über ihre Stromrechnung die Kosten für die Umstellung auf erneuerbare Energien zahlen, damit z. B. die Investoren für ihre Windräder Geld bekommen, auch wenn diese wegen Stromüberangebot abgeschaltet werden müssen. Große Aluminiumkonzerne sind von der Umlage befreit, sie würden sonst angeblich nicht mehr konkurrenzfähig. Wenn die Armen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, wird ihnen der Strom abgestellt. Das betrifft 300.000 Haushalte in Deutschland. Da ist man in unserer Gesellschaft sehr gewissenhaft.

Wenn umgekehrt die Deutsche Bank Verluste schreibt und ihren Investmentbankern, also denen von der Zockerabteilung, eine Milliarde € Boni zahlt, da sagt man: „Das Geld muss man denen lassen, denn sonst wandern diese großartigen Mitarbeiter ab“. Da fehlt es der herrschenden neoliberalen
Politik an der Gewissenhaftigkeit, diese Einkommen so hoch zu besteuern, dass sich die Gier nicht mehr lohnt. Denn wer dreist nimmt, dem soll auch dreist genommen werden, um davon den Armen zu geben, damit sie zu leben haben. Das wäre nicht mehr als recht und billig. Aber bei Gerechtigkeit und Barmherzigkeit ist unsere neoliberale Politik nicht mehr gewissenhaft.

Wenn das Kindergeld erhöht wird, dann wird die Erhöhung bei den ärmsten Familien gleich beim Hartz IV-Bezug wieder abgezogen. Da sind wir sehr gewissenhaft, obwohl die Kinder nichts dafür können, dass ihre Eltern arm sind. Die reichen Familien bekommen dafür viel mehr als das Kindergeld, denn sie machen bei der Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend, die bei höherem Steuersatz viel mehr als das Kindergeld ausmachen. Die Barmherzigkeit bleibt auf der Strecke. Die Idee einer Kindergrundsicherung kommt in keinen Koalitionsvertrag. Die neoliberale Doktrin sagt: Barmherzigkeit ist zu teuer, die können wir uns nicht mehr leisten. So erweist sich, was schon Jesus brandmarkt: „Wer da hat, dem wird gegeben, und wer da nicht hat, dem wird auch noch genommen, was er hat.“ (Lk 19,26).

So kann es auch bei S 21 nicht anders sein, dem neoliberalen Schlüsselprojekt schlechthin, von dem die Kanzlerin immer noch weiß, dass es über die Zukunft Deutschlands entscheidet, genauer gesagt, über die Zukunft des Neoliberalismus in Deutschland. In ihrer neoliberalen Verblendung verdrängt sie, dass, wenn S 21 tatsächlich fertig und zur Katastrophe für die Region würde, es als Mahnmal dastünde gegen den Neoliberalismus wie die Kriegerdenkmäler gegen den Krieg. Das kann für uns Gegner des Projekts kein Trost sein. Deshalb machen wir die Augen auf und sagen, was wir sehen.

Schon Verkehrsminister Ramsauer hat im Wissen um die verheimlichten wahren Kosten erklärt, wenn sich die Stuttgarter und baden-württembergischen Steuerzahler nicht an diesen beteiligen, werde man die vergeudeten Milliarden eben von den Bahnkunden holen. Wenn ein Karlsruher meint, in Stuttgart könne man wie in Karlsruhe seine Fahrkarte im Zug lösen, zahlt er als Schwarzfahrer oder kommt ins Gefängnis, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenn Bahnaufsichtsräte die selbst gesetzte Grenze der Projektrentabilität von 4,5 Mrd. € um 2 Mrd. € überschreiten, sagt die Berliner Staatsanwaltschaft, sie hätten die Untreue nicht erkennen können. Hier schützt plötzlich Dummheit vor Strafe. Auch hier zeigt sich die Gewissenhaftigkeit im Kleinen und die Gewissenlosigkeit im Großen.

Nun sind dem schlechten Geld bei S 21 noch weitere Milliarden gutes Geld nachgeworfen worden. Das gilt allgemein als die Todsünde der Betriebswirtschaft. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht aber immer noch keine konkrete „Überschreitung des unternehmerischen Handlungsspielraums“. Ob man S 21 oder den Umstieg favorisiere, sei Meinungssache. Die warnenden Gutachten stellten die Annahmen der Aufsichtsräte nicht in Frage, auf die sie ihre Entscheidung gründen. Der Strafanzeige wird Pauschalität vorgeworfen, die Begründung der Einstellung der Ermittlungen ist aber selbst ist an Pauschalität nicht zu überbieten. Es wird die allgemeine Lebenserfahrung bemüht, dass „hoch komplexe Vorhaben“ wie S 21 eben „kontrovers diskutiert werden“.

Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter werden das so nicht durchgehen lassen und die allgemeine Lebenserfahrung anführen, dass komplexe Vorhaben auch komplex geplant und berechnet werden müssen und erst gebaut werden dürfen, wenn sie vollständig genehmigt sind. Wer ohne wichtige Genehmigungen losbaut, kann sich nicht auf unternehmerischen Ermessensspielraum berufen, sondern riskiert bewusst Veruntreuung. Wer hunderte Risiken kennt, aber nur zum Teil in die Kostenrechnung einfließen lässt, um auf der Basis der fehlerhafte Berechnung den Weiterbau zu beschließen, überschreitet konkret den Handlungsspielraum bei der Betreuung fremden Vermögens. Wer sich weigert, Alternativen zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft vergleichend zu berechnen, macht sich der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig.

Wir werden nicht schweigend hinnehmen, dass bei den kleinen Verfehlungen gewissenhaft bestraft und bei den großen gewissenlose Langmut an den Tag gelegt wird. Wie Jesus die religiösen Autoritäten seiner Zeit mit ihrer Heuchelei konfrontiert, werden wir die neoliberalen Politiker und ihre Helfeshelfer in der Justiz damit konfrontieren, dass sie einerseits neoliberal verblendet für die Profite großer Konzerne Partei nehmen und andererseits unbarmherzig und treulos gegen die Bürgerschaft handeln. Wehe ihnen! Amen.