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Von Stoffsandalen und Abrissbaggern

Drauf gewartet …
haben sie anscheinend, zumindest eine gewisse Sorte von Medien und deren Klientel, die sich erwartungsgemäß bedienen lässt.
Die „Schuhattacke auf Kretschmann“ wurde hochgespielt.
Der Attackierte jedoch hat sich einen Blick für Verhältnismäßigkeit bewahrt und blieb gelassen: Nur eine Stoffsandale, „man sollte das nicht überbewerten“.
Die Veranstalter der Kundgebung, die am Samstag, 14. Januar – parallel zum Neujahrsempfang der Landesregierung – vor dem Neuen Schloss stattfand, haben sich längst in einer Presseerklärung von dem Vorfall distanziert und um Entschuldigung gebeten.
Bleibt die Frage, die sich verschärft seit der Volksabstimmung stellt: Warum wird ein solches Randgeschehen wie die Schuhattacke groß und breit herausgestellt? Während die gut begründet vorgetragenen Argumente der S21-Kritiker, um die es eigentlich geht, verschwiegen und nicht zur Kenntnis genommen werden.
Nach gut christlicher Maxime – Unterscheidung der Geister – bleiben wir dabei, in der Sache zu argumentieren. Deshalb wird hier ein Statement dokumentiert, das an eben diesem Samstag bei der Kundgebung von dem Richter a.D. und Mediator Christoph Strecker eingebracht wurde:

Einsatz der Polizei zur Zerstörung von Kultur- und Naturdenkmalen: Die Verantwortlichen können sich nicht hinter der Rechtslage verstecken!

Liebe Freundinnen und Freunde der Aufklärung und der Vernunft!

Wenn wir dagegen protestieren, dass unser funktionstüchtiger und kulturhistorisch bedeutender Bahnhof mutwillig demoliert wird, dann berufen die Politiker sich auf die Projektförderungspflicht des Landes, das Baurecht der Bahn und das Ergebnis der Volksabstimmung. Der Hinweis auf die angebliche Rechtslage hat schon oft dazu herhalten müssen, die Vernunft zum Schweigen zu bringen. Das dürfen wir uns nicht so einfach gefallen lassen.

Die Projektförderungspflicht des Landes geht nicht weiter als die Pflicht der Bahn zur Kooperation.
So lange die Bahn sich weigert, ihre Kostenkalkulationen und Risikolisten offen zu legen, ist das Land auch nicht verpflichtet, sich auf unkalkulierbare Risiken einzulassen. Wenn die Landesregierung gleichwohl das Projekt der Bahn fördert, dann tut sie das nicht, weil sie muss, sondern weil sie will.

Durch das Ergebnis der Volksabstimmung wird die Regierung zu gar nichts verpflichtet. Sie wird nur nicht aufgefordert, Kündigungsrechte geltend zu machen. Die Bevölkerung hat in der Volksabstimmung nicht gesagt, sie wünsche eine Verschlechterung der Verkehrsverbindungen, die einen integrierten Zeittakt unmöglich macht; sie hat nicht beschlossen, sie wünsche keinen barrierefreien Bahnhof und Gleise mit einem Gefälle, das den Lokführern Angst macht; schließlich hat sie sich auf die Zusage der Regierung verlassen, den Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro einzuhalten, und sie nicht ermächtigt, ihn anzuheben, wie es jetzt bereits angekündigt wird.
Das Ergebnis der Volksabstimmung zwingt die Regierung also zu nichts.
Wenn sie nun der Bahn bei der Umsetzung ihrer Pläne hilft, dann tut sie das nicht, weil sie muss, sondern weil sie will.

Mit Hinweis auf das Baurecht der Bahn soll nun auch die Polizei eingesetzt werden, um die Zerstörung von Kultur- und Naturdenkmalen auch gegen die demonstrierenden Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen.

Die Bäume genießen jetzt vorübergehenden Schutz dank des Juchtenkäfers und der Fledermäuse. Die Polizei will sich nicht (wieder) dazu hergeben, rechtswidrige Aktionen mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Dem Südflügel wird dieses Argument nicht helfen. Da müssten die Polizeioberen und Politiker sich schon entschließen, den sich aufdrängenden nächsten Gedanken zu denken und in die Tat umzusetzen, nämlich:
Die Polizei ist auch nicht verpflichtet, sinnlose Aktionen mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.
Sollte nämlich der Südflügel abgerissen werden, ehe die gesamte Finanzierung gesichert ist und alle Genehmigungen erteilt sind, kann keineswegs ausgeschlossen werden, dass sich der Abriss als voreilig und überflüssig erweist. Hier hat es den Anschein, dass die Deutsche Bahn durch den Fortgang des Projekts Fakten schaffen will, die es unmöglich machen oder zumindest erschweren sollen, später noch auszusteigen. Damit könnte sie Druck auf die Genehmigungsbehörden ausüben. Auch dazu muss die Polizei sich nicht hergeben.

Die Protestaktionen stehen unter dem Schutz des Versammlungsrechts, das von der Polizei nicht nur zu beachten, sondern auch zu schützen ist und auch geschützt wird. Den Polizistinnen und Polizisten, die in diese Auseinandersetzung geschickt werden, gebührt unsere staatsbürgerliche und menschliche Solidarität. Sie sind unsere Polizei. Manchen kann wohl im Einzelfall mangelnde Rücksicht oder übertriebene Härte vorgeworfen werden; aber für ihren Einsatz als solchen und für die Bedingungen, unter denen sie eingesetzt werden, sind nicht die Polizistinnen und Polizisten, sondern deren Vorgesetzte verantwortlich.

Wenn Demonstrationen einen unfriedlichen Verlauf nehmen, können sie aufgelöst werden.

Sollte der friedliche Widerstand so nachhaltig sein, dass die Polizei vor der Entscheidung stünde, auch unverhältnismäßig harte Mittel einzusetzen, dann müsste sie eine Abwägung zwischen dem Versammlungsrecht und dem Recht der Demonstranten auf körperliche Unversehrtheit einerseits und dem Baurecht der Bahn andererseits treffen. Die Abwägung könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Einsatz abzubrechen wäre.

So weit muss und darf es aber gar nicht kommen.
Die Politiker könnten auch entscheiden, das üble Spiel der Bahn gar nicht mitzuspielen.

Die Polizei hat nach dem Polizeigesetz die Aufgabe, „von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.“ Dabei hat sie „innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.“
Unter öffentlicher Sicherheit im Sinne des Polizeirechts wird die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung“ verstanden. Öffentliche Ordnung ist „die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.“
Wir alle haben das Recht, diese Begriffe mit Sinn und Leben zu füllen. Dann ergibt sich:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind nicht gefährdet, wenn die  Bahn an einem mutwilligen Zerstörungswerk gehindert wird.
Sie sind gefährdet, wenn ein wesentlicher Teil der Bevölkerung sich wütend und verzweifelt nur noch ökonomischen Interessen von Großunternehmen und Immobilienspekulanten sowie dem undurchsichtigen Kalkül politischer Parteien ausgeliefert fühlt und seiner Mitwirkungsrechte beraubt wird, wie es hier der Fall war und noch ist.

Diese Gedankenskizze beschränkt sich auf einige zentrale Argumente aus Überlegungen, die unter „Polizeischutz für Südflügel“ zu finden sind. Sie kommen zu diesem Ergebnis:

Die Polizei kann nicht verpflichtet sein, den Abbruch des Südflügels und das Fällen weiterer Bäume im Schlosspark gewaltsam gegen den Protest der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, solange überhaupt noch nicht feststeht, ob diese Maßnahmen erforderlich sind. Sie sind es nicht, solange nicht alle Hindernisse, an denen die Realisierung des Projekts S 21 noch scheitern könnte, beseitigt sind.

Wenn die Polizei gleichwohl für den Abbruch des Südflügels und das Fällen der Bäume eingesetzt wird, dann geschieht das nicht, weil hierzu eine rechtliche Verpflichtung bestünde, sondern weil die verantwortlichen Politiker das Projekt Stuttgart 21 gegen alle Einwände und Widerstände durchsetzen wollen.

Polizeischutz für Südflügel und Schlossgarten !

„Aber die Bahn hat ein Baurecht!“ Diese Antwort bekam ich immer wieder zu hören, wenn ich meine Zweifel äußerte, ob der Staat den Abbruch des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlosspark mit Polizeigewalt durchsetzen müsse, solange noch gar nicht sicher ist, ob das ganze Projekt Stgt 21 realisiert wird und diese Zerstörungen sich im Nachhinein als voreilig erweisen können.

Damit mochte ich mich nicht abfinden. Nachdem ich mich einige Wochen lang mit Polizei- und Versammlungsrecht beschäftigt habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass aus dem Baurecht der Bahn keine solche Verpflichtung für den Staat resultiert.

Sollte der Staat in diesem Stadium der Unsicherheit den Abbruch des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlosspark mit Polizeigewalt durchsetzen, so tut er es nicht, weil er dazu rechtlich gezwungen wäre, sondern allein deshalb, weil er die Macht dazu hat. Es wäre eine rein politische Entscheidung.

Umgekehrt könnte die SPD, auch wenn sie am Projekt Stgt 21 festhält, ohne Gesichtsverlust weitere Eskalationen vermeiden und ihren Beitrag zur Entspannung leisten, indem sie von der gewaltsamen Durchsetzung der Zerstörungen absieht, solange diese nicht objektiv notwendig sind. Die SPD könnte sich sogar als bürgerfreundlich und rechtsstaatlich darstellen.

Mein Text „Polizeischutz für Südflügel und Schlosspark“ ist vor allem das Ergebnis des Prozesses, in dem ich meine eigenen Gedanken geklärt und mit Fachleuten diskutiert habe. Nun steht er natürlich allen zur Verfügung.

Jetzt geht es darum, diese Erkenntnis in die Köpfe derjenigen zu bringen, die zu entscheiden haben. Das sind Polizeipräsident Züfle, Landespolizeipräsident Hammann, Innenminister Gall und am Ende auch noch Ministerpräsident Kretschmann.

So stelle ich es nun allen Interessierten frei, meine Überlegungen in ihrem Umfeld zu verbreiten und auch sonst von ihnen den Gebrauch zu machen, der ihnen sinnvoll scheint – in der Hoffnung, damit einen Beitrag zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit oder noch besser bei den politisch Verantwortlichen zu leisten.

Christoph Strecker, Stuttgart     www.christoph-strecker.eu
Hier gibt’s den Text „Polizeischutz für Südflügel und Schlosspark“ als PDF

Dr. Geißlers Hokuspokus oder: So tun, als ob

Alle Welt starrt wie das Karnickel auf die Schlange auf den Stresstest und hofft und fürchtet. Warum tun wir uns das eigentlich an? Er ist eine Folge der von Heiner Geißler moderierten Gespräche. Niemand ist verpflichtet, sich seinem Ergebnis zu unterwerfen.
Es wird nur so getan, als ob von dem Stresstest irgendetwas abhinge.

1. Den ich rief, den Geißler, werd‘ ich nun nicht los!
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Stresstest für Bahnhof und Schlichtung

Am 14. Juli will die Bahn das Ergebnis ihres „Stresstests“ präsentieren. Eine Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse ist erkennbar nicht beabsichtigt; denn die Bahn will wesentliche Großaufträge schon am Tage darauf, dem 15. Juli, vergeben und nicht etwa die weiteren Schritte von irgendeiner Diskussion über die Bewertung der Ergebnisse des „Tests“ abhängig machen. Damit macht sie die Präsentation zu einer bloßen Formalie, von der inhaltlich nichts abhängt.

Diese Einschätzung von Christoph Strecker –  Richter a.D. und Mediator  geben wir hier aus aktuellem Anlass wieder.
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