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Ansprache beim Parkgebet am 16.7.2020 von Pfr.i.R. Martin Poguntke

(hier als pdf-Datei)

Parkgebetsansprache am 16. Juli 2020 zu Epheser 2, Vers 8

Liebe Parkgebetsgemeinde,

schön, dass das Virus uns wieder erlaubt, hier im Schlossgarten einander leibhaftig zu begegnen. Auch wenn die Fahrt in den Öffentlichen Verkehrsmitteln immer noch ein wenig beklemmend ist, mit den Masken und dem Bemühen, Abstand zueinander zu halten – schön, Sie hier direkt vor mir zu sehen!

Gar nicht schön ist, was unsere Ingenieure vor wenigen Wochen zum fehlenden Brandschutz in den S21-Tunnels entdeckt und veröffentlicht haben. In Dokumenten, die die Bahn geheim halten wollte, haben sie falsche Zahlen aufgedeckt, Verletzungen der Bahn-eigenen Regelwerke, „best case“-Szenarien, also, dass grundsätzlich das glückliche Zusammentreffen der günstigsten Faktoren angenommen wurde.

Und das Eisenbahnbundesamt hat entschieden, dass die eigentliche Genehmigung des Brandschutzkonzeptes erst nach Fertigstellung der Tunnels ausgesprochen wird. Dann aber können die Genehmigungsbehörden nicht mehr frei entscheiden, denn ein unglaublicher Druck lastet auf ihnen:

Entweder verweigern sie dem Brandschutz-Konzept die Zustimmung, dann wird ihnen vorgeworfen, dass wegen ihnen Milliarden umsonst vergraben worden sind. Oder sie stimmen dem Konzept zu, dann tragen sie die Verantwortung dafür, dass tagtäglich in den Stuttgarter Tunnels eine Katastrophe mit hunderten oder sogar über tausend Verletzten und Toten passieren kann.

Wir fordern deshalb: Die Tauglichkeit – vielmehr: die Untauglichkeit – dieses verlogenen Konzepts muss heute schon festgestellt werden. Alles andere ist verbrecherisch.

Ich frage mich immer wieder: Was geht in Menschen vor, die so ein Verbrechen sehenden Auges zulassen oder sogar selbst veranlassen? Was für ein eigenartig kaputtes Verhältnis zur Verantwortung müssen sie haben, zum Leben, zur Welt? Und ich ertappe mich bisweilen bei der Versuchung zu denken: Ich(!) würde an deren Stelle ganz anders handeln.

Aber ob das wirklich so wäre – ich weiß es nicht. Klar, ich mache schon auch Vieles richtig in meinem Leben. Und klar: Es gibt schon immer wieder Situationen, in denen wir alle durchaus auch ein wenig als Vorbilder taugen. Aber zumindest für mich gilt das nur für einzelne Situationen, nicht für mich und mein Leben als Ganzes.

Eher staunend blicke ich mich manchmal um, wenn ich gespiegelt bekomme, dass ich doch an der einen oder anderen Stelle hilfreich sein konnte, dem einen oder anderen Schüler etwas bedeutet habe, durch mich eine Sache sich positiv entwickeln konnte. Solche Momente machen mich glücklich und dankbar.

Dankbar, dass durch mich bisweilen offenbar Momente von etwas Besonderem passieren – ohne, dass ich etwas Besonderes wäre und sein müsste. Durch ganz gewöhnliche Menschen wie mich und wie Sie, liebe Parkgebetsgemeinde, geschieht bisweilen Besonderes. Weiterlesen

Bibelarbeit zu 5. Mose 22, Vers 8

„Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.“

Wer in der Bibel nach dem Wort „Bahnhof“ oder „Stuttgart 21“ sucht, wird dabei ganz bestimmt nicht fündig. Das ist ebenso bei Worten wie „Pränataldiagnostik“ oder „Pandemie“. Diese simple Feststellung enthebt uns nicht der Aufgabe, für dringende ethische Fragen und aktuelle Problemstellungen angemessene Antworten bei den Weisungen der Bibel zu suchen. Wenn eine Gruppe sich „Theolog/innen gegen Stuttgart 21“ nennt, dann beansprucht sie damit, dass die Auseinandersetzungen um „Stuttgart 21“ eine theologische Bedeutung haben und nicht nur eine politische Fragestellung sind, die ethisch irrelevant ist wie zum Beispiel die Frage, ob die Müllabfuhr am Dienstag oder am Mittwoch kommt.

Wenn wir in der Bibel nach Antworten zu dieser Problematik suchen, dann findet sich dieser oben angeführte aufschlussreiche Text aus dem 5. Buch Mose / Deuteronomium, der das Thema „Bausicherheit“ erörtert und zu einem Thema der göttlichen Weisung und damit der Ethik macht. Dabei kann es sehr konkret werden. In diesem Kapitel des 5. Buches Mose werden auf dem Hintergrund der Gesellschaft des alten Israels verschiedene lebenspraktische Fragen erörtert und geregelt.

Hinter dieser Weisung zu Geländern auf Dächern steht die Architektur Israels, die aufgrund des trockenen Klimas Flachdächer baute.  Solche Dächer konnten als Wohnraum oder hauswirtschaftlich oder in anderer Weise genutzt werden und waren daher zugänglich. Durch die Zugänglichkeit entstand die Gefahr, dass Menschen ganz einfach hinabfielen, wenn sie nicht aufpassten, und dabei ganz erheblichen Schaden erleiden konnten. Daher war es nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten, solche Flachdächer mit einem Geländer zu versehen. Dabei ist noch zu beachten, dass besonders Kinder und unachtsam Menschen auf ungesicherten Dächern in Gefahr geraten konnten.

Nun war ein solches Geländer so ziemlich das letzte, was an einem Flachdachbau zu erstellen war. Wenn alles sonst fertig war, dann ging es an dieses Geländer – oder eben auch nicht. Es wird auch in der Antike nicht anders gewesen sein als heutzutage, dass sich während des Baus allzu oft die Kosten erhöhten und man dann am Ende überlegte, wo man sparen kann und auf was man verzichten kann. Es dürfte für so manche Bauherrschaft nahe gelegen haben, auf dieses Geländer zu verzichten. Schließlich konnte man sich ja sagen, dass die Leute, die auf das Dach gehen, aufpassen sollen und wer das nicht tut und dann hinunterfällt, selbst schuld ist.

Solchen Ausreden wird von diesem biblischen Gebot ein klarer Riegel vorgeschoben. Wer ein Haus baut, ist auch für die nötige Sicherheit verantwortlich. Wer dafür die Bereitschaft oder das Geld nicht hat, darf nicht bauen. Wer baut ohne für die nötige Sicherheit zu sorgen, lädt im Schadensfall Blutschuld auf sich. Wer kein Geländer baut, ist dafür verantwortlich, wenn jemand herunterfällt, und ist dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

Nun müssen wir bei den Regelungen des Alten Testaments immer auch die Frage stellen, wie sie im Licht des Neuen Testaments und im Licht der Botschaft Jesu Christi zu betrachten sind. Haben sie für uns noch in dieser Weise einen bindenden Charakter oder gehören sie einer anderen Epoche in der Geschichte Gottes mit seinem Volk an? Zu den Regelungen, die für uns keine unmittelbar bindende Bedeutung haben, gehören etwa die Regelungen, die den Tempelgottesdienst betreffen. Sie sind für uns zu verstehen im Licht dessen, dass nicht mehr im Jerusalemer Tempel, sondern in der Person Jesu Christi die Gegenwart Gottes in unserer Welt zu suchen und zu finden ist. Dazu gehören auch Regelungen zum Komplex „Rein – Unrein“, die zu verstehen sind im Licht dessen, dass in Jesus Gott anfängt, seine Welt und seine Menschen neu zu heiligen und zu reinigen.

Bei dieser Regelung zum Thema „Geländer auf Flachdächern“ muss es somit um die Frage gehen, ob dieses Gebot lebensdienlich ist und dem Gebot der Nächstenliebe entspricht. Es dürfte unstrittig sein, dass im Licht der Erscheinung und Botschaft Jesu dieses Gebot in ungebrochener Bedeutung weiterbesteht und Geltung entfaltet. Die Verantwortung für die Mitmenschen gebietet nach wie vor, Flachdächer, die man als Lebens- und Wirtschaftsraum nutzt, auch mit einem Geländer zu versehen. Ja, wir müssen feststellen, dass das Gebot der Bausicherheit sich nicht nur auf Flachdächer bezieht, sondern analog für Bauwerke aller Art zu gelten hat. Wer wissentlich die Sicherheit dessen, was er baut, missachtet und so baut, dass damit erhebliche Gefahren geschaffen werden, macht sich schuldig und wird verantwortlich für die Schäden, die Menschen erleiden.

Zum Thema Stuttgart 21 ist möchte ich daher einen Feuerwehrkommandanten der Region Stuttgart zitieren: „Das mit dem Brandschutz bei Stuttgart 21 ist ganz einfach. Die ganzen Diskussionen und Überlegungen sind alle völlig überflüssig. Es ist einfach so: Wenn es da unten brennt, kommt niemand mehr heraus und wir von der Feuerwehr gehen da auch nicht runter. Wir warten ab, bis sich der Rauch verzogen hat und holen dann die Leichen heraus. Damit ist zum Brandschutz von Stuttgart 21 alles gesagt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“

Auch im Licht biblischer Weisung fällt uns dazu schon noch etwas ein, was es dazu zu sagen gibt: „Oben bleiben!!“

Pfr.i.R. Michael Harr

Pressemitteilung zum S21-„Todes-Tunnel“

(hier als pdf-Datei)

 

 

 

 

Theolog*innen gegen Stuttgart 21 fordern:

S21-„Todes-Tunnel“ darf nicht in Betrieb gehen

Nachdem ein Experten-Team der „Ingenieure22“ eklatante Fehler und Vertuschungsversuche beim Brandschutzkonzept der Bahn aufgedeckt hat, kann am Fildertunnel unmöglich weitergebaut werden, als wäre nichts geschehen. Die ökumenische Initiative „Theolog*innen gegen Stuttgart 21“ zeigt sich nach Veröffentlichung entsprechender Details tief betroffen. Ihr Sprecher, Pfarrer i.R. Martin Poguntke: „Jedes einzelne Menschenleben ist von unendlichem Wert – jedes vermeidbare Todesopfer ist eines zu viel. Nachdem zurecht im Hinblick auf die Corona-Gefahr alles unternommen wird, um Menschenleben nicht zu gefährden, darf dies beim Bau eines Eisenbahn-Tunnels nicht anders sein.“

Die Bahn hatte sich über zwei Gerichtsinstanzen hinweg geweigert, Einblick in das Brandschutzkonzept zu gewähren. Jetzt wird deutlich, warum: Sie arbeitet mit falschen Annahmen und falschen Zahlen, um – irreführend – den Eindruck zu erwecken, bei einem Brand im Fildertunnel könnten die Fahrgäste eines ICE sich in Sicherheit bringen: doppelt so hohe Fluchtgeschwindigkeit, wie vom Regelwerk vorgesehen, ein Drittel zu wenig Fahrgäste an den Schleusen zum Rettungsstollen berücksichtigt, Fluchtleitern an jedem Ausgang angenommen, die in Wahrheit nur in jedem dritten Wagen zu finden sind, weiträumige ICE-Züge ohne Sitze, aus denen die Flüchtenden in 1,2 Sekunden pro Person über 90 cm tiefe Ausstiege entkommen – und kein Wort darüber, dass der giftige Rauch in dem (wegen einer Sondergenehmigung) besonders engen Tunnelquerschnitt schneller vorankommt als die Flüchtenden und sie mit tödlicher Gewissheit einholen wird.

Der Skandal ist aus Sicht der kritischen Theologen ein doppelter: Es ist nicht nur ethisch völlig inakzeptabel, Menschen sehenden Auges einer solchen Gefahr auszusetzen – es ist auch besonders verwerflich, dass die Bahn dies vertuschen wollte.

Die Arbeiten an dem Tunnel, aus dem im Brandfall kein einziger Fahrgast lebendig entkommen wird, müssen sofort eingestellt werden. Stattdessen müssen Wege geprüft werden, den im Rohbau fast fertiggestellten Tunnel auf andere Weise zu nutzen als für Bahnverkehr. Zudem muss ein Untersuchungsausschuss klären, wie es zu diesem geradezu kriminellen Brandschutzkonzept kommen konnte und wer Verantwortliche und Mitwisser waren.

Wir fordern OB Fritz Kuhn und MP Winfried Kretschmann als Vertreter der Projektpartner der Bahn auf, unverzüglich auf die Bahn einzuwirken, damit keine weiteren Arbeiten und Vergaben für diesen „Todestunnel“ (so in einer Pressemitteilung des „Aktionsbündnisses gegen S21“) vorgenommen werden.

Ansprache beim Parkgebet am 14.6.18 zu Jesaia 53,5 und 1. Johannes 4,10 von Pfr. i. R. Gunther Leibbrand

(hier als pdf-Datei)

Liebe Parkgebetsgemeinde,

Sie wissen, dass ich jedesmal versuche, möglicherweise an das Losungswort aus der hebräischen Bibel und den dazugehörigen Lehrtext aus dem christlichen Neuen Testament anzuknüpfen. Ich nehme also wieder Losung und Lehrtext vom morgigen Freitag, da für den Menschen der Welt, in der diese Texte niedergeschrieben wurden, der neue Tag am Abend des Vortages begann.

Ich lade Sie ein, diese Andacht zu feiern im Wissen um die Notwendigkeit innerer Ruhe, ohne die wir nichts Vernünftiges ausrichten können. Ich spreche damit unsere aufgewühlten Herzen an, aufgewühlt von so vielen künstlich herbeigeführten Fehlentwicklungen. Es könnte ja alles so viel einfacher sein, wenn elementare Regeln, z.B. auch nur das geltende Recht, auch von den Regierenden eingehalten würden.

Natürlich brauchen die Menschen Arbeit!

  • Aber warum nicht zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse, sondern zu deren Verschlechterung?
  • Warum werden die Probleme verschwiegen anstatt sie zu benennen und ernst zu nehmen – z.B. hier bei S21 den Brandschutz, die Quellgefahren beim Bauen in Anhydrit; genauso wie z.B. im Straßenverkehr die Schwierigkeiten bei der Abgasreinigung in den Verbrennungsmotoren der Autos? Wohl gemerkt: Nach dem Diesel sind die Benziner dran!
  • Warum lieber tricksen, lügen und betrügen als Herausforderungen zu benennen und notwendige Umorientierungen und Umsteuerungen vorbereiten und angehen?

Unfälle passieren. Wieso aber planerisch nicht sie einrechnen, sodass sie nicht zu Katastrophen werden – und wir von „Staatsverbrechen“ sprechen müssen (Brandschutzexperte Hans-Joachim Keim im „Stern“ vom 7.6.2018 „Katastrophe mit Ansage“, Artikel von Arno Luik https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/stuttgart-21–experten-zum-brandschutz-beim-umstrittenen-grossprojekt-8116488.html)?

Zwei Zitate daraus, (S. 105f.):
„Die modernen ICE-Loks sind rollende Chemiefabriken, wissen das die S21-Macher nicht? Wenn die hochkomplexen Triebköpfe mit ihren Transformatorenölen, Dichtstoffen im Brandfall mit Wasser besprüht werden, entsteht ein unheimlicher Cocktail: unter anderem Senfgas, Phosgen, Blausäure.“

„Die Belüftungsmaschinen, die sie jetzt im Tiefbahnhof einbauen, erzeugen im Brandfall einen Kamineffekt wie der Schmied in der Esse! Sie blasen riesige Mengen Sauerstoff ins Feuer, sodass selbst ein kleiner Brand blitzschnell ein richtiger, ein hochenergetischer Brand wird, das hat dann ganz rasch 1000 Grad. Stellen Sie sich mal vor, da fliehen Tausende… Die Fluchtwege führen nach oben – genau dahin, wo Rauch, Gase am schnellsten hingehen! S21 hat das Potenzial, Europas größtes Krematorium zu werden.“

Anderes Problem:

Wieso den Bahnhofsneubau wie einen Damm quer zum Nesenbach-Talgrund bauen – in der traditionell von Hochwasser bereits am meisten heimgesuchten deutschen Großstadt und das in einer Zeit, in der sich die Tendenz zum zunehmenden Starkregen durch den Klimawandel eindeutig verschärfen wird?

Dr. Christoph Engelhardt kann hierzu auf der 418. Montagsdemonstration am 4.6.18 nur noch sarkastisch bemerken: „Die Stadt [Stuttgart] optimiert am Hauptbahnhof also nicht nur die Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt, sondern es wird auch das Schadensvolumen in Milliardenhöhe getrieben.“

Er berichtet von der Prüfung der städtischen Annahmen durch Diplomingenieur Hans Heydemann: Die Leistung der bisherigen Abwasserkanäle nehmen durch die Dükerung unter dem Stuttgart-21-Bahnhofstrog in ihrer Leistung ab. Und fasst zusammen: „Welch ein Wahnwitz, ausgerechnet in Stuttgart – der Stadt mit dem höchsten Risiko und mutmaßlich dem höchst anzunehmenden Schadensvolumen – plant die Stadt den denkbar drastischsten Rückbau der Starkregenvorsorge. Das Tiefbauamt gibt ‚wirtschaftliche Gründe‘ an. Man fragt sich, welche Wirtschaft von diesen Planungen profitieren soll, sind es die Schlamm-Abpumper oder ist es die Bestattungsindustrie? Oder sind es die Autobauer, wenn der öffentliche Verkehr auf Monate stillgelegt wird?“

Und: „Stuttgart 21 bleibt also auch bei der Hochwassergefahr der größte Schildbürgerstreich aller Zeiten!“

(Siehe auch: Dipl. Ing. Hans Heydemann unter Mitwirkung von Dr. Christoph Engelhardt „Überflutungsrisiken durch Stuttgart 21 – Der Tiefbahnhof als „Staumauer“ bei Starkregen“, Juni 2018, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/2018/Heydemann_zu_S21-Brandschutz_Fluchtreppen.pdf )

Warum machen die demokratisch gewählten Exekutiven in Bund, Land und Stadt so etwas, obwohl sie schon grundgesetzlich zum Schutze von Gesundheit und Leben der in seinem Geltungsbereich lebenden Menschen verpflichtet wären?

Und warum können sie das machen? Eigentlich müssten da die für die Pflege von Recht und Gesetz geschaffenen Organe der Justiz als Dritter Gewalt im Staate davor sein. Warum läuft hier so viel gar nicht so, wie es eigentlich sollte?

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