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Kirchen geben Feiertagsschutz preis

Die Theologinnen und Theologen gegen S21 haben heute eine Pressemitteilung herausgegeben zur gemeinsamen Pressemitteilung der evangelischen und katholischen Kirche in Württemberg.

Hier unsere Pressemitteilung als pdf: PM, Kirchen geben Feiertagsschutz preis, final

Kirchen geben Feiertagsschutz preis

Kirchen einigen sich mit Bahn auf Selbstverständlichkeit

Kirchen und Bahn haben sich laut Pressemitteilung der Kirchen vom 7. April 2017 darauf geeinigt, dass die Bahn „an hohen kirchlichen Feiertagen die Tunnelbauarbeiten ruhen“ lässt. Von Gründonnerstagabend bis Ostermontag sowie von Weihnachten bis zum Neujahrstag würden „keine Tunnelbauarbeiten stattfinden“.

Die ökumenische Initiative „TheologInnen gegen Stuttgart 21“ kritisiert diese angebliche „pragmatische Lösung“ scharf: Es gibt für die Kirchen keine Veranlassung, auf eine solche Vereinbarung einzugehen, denn die Bahn hat an diesen besonderen Feiertagen auch schon früher ohnehin nicht an Tunnels gearbeitet. Statt eine solche Selbstverständlichkeit zu feiern, hätten die Kirchen deutlich erklären müssen, dass es ein Skandal ist, dass die Bahn für S21-Bauarbeiten seit Jahren das Feiertagsgesetz bricht. Nicht nur die höchsten Feiertage, sondern jeder Sonn- und Feiertag ist grundgesetzlich geschützt.

Gearbeitet werden darf grundsätzlich nur mit Ausnahmegenehmigung, und vor jeder Ausnahmegenehmigung sind die Kirchen zu hören. Die sind aber nie gehört worden. Dass die Bahn hier eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist kein Grund, deren stures Nicht-Entgegenkommen noch mit einer Pressemeldung zu einem freundlichen Kompromiss umzudeuten.

Die Theologen erinnern daran, dass das Feiertagsgesetz ein Gesetz ist, das den Feiertag für die ganze Gesellschaft schützt, nicht nur und nicht in erster Linie für Gottesdienstbesucher. Es ist zudem ein zentrales Element sowohl in der jüdischen, wie auch in der christlichen Tradition und – weit über seine religiöse Bedeutung hinaus – wichtiger Ausdruck, wahrgenommener zivilgesellschaftlicher Verantwortung auch und gerade für die Nichtglaubenden.

Wir erinnern daran, dass der Landesbischof der Ev. Landeskirche in Württemberg Frank Otfried July in seiner jüngsten Neujahrsbotschaft bereits angemahnt hatte, dass die Feiertagsruhe nicht schleichend wirtschaftlichen Interessen geopfert werden dürfe. Und wir fordern die Kirchen auf, endlich mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne den entsprechenden politischen Druck zu erzeugen, der erforderlich ist, um das Feiertagsschutzgesetz gegen den enormen wirtschaftlichen Gegendruck wirkungsvoll zu sichern.

Ansprache beim Parkgebet am 16.3.2017 von Pf. Martin Poguntke

Hier als pdf-Datei: Andacht als pdf-Datei zum Herunterladen

Vom jüdischen Sabbat zum grundgesetzlich geschützten Sonntag

Liebe Parkgebetsgemeinde!

Jetzt möchte ich doch einmal mit Ihnen gemeinsam über den Sonntag nachdenken. Über den Sonntag, der an den S21-Baustellen so regelmäßig missachtet wird.

Das ist ja schon eine ausgesprochen erstaunliche Sache, dass es diesen freien Tag in der Woche überhaupt gibt. Man muss sich das mal vorstellen: Es muss wohl so um die 1000 vor Christus gewesen sein, als das – vor wenigen hundert Jahren erst sesshaft gewordene – Nomadenvolk Israel auch so modern sein wollte wie seine Nachbarvölker und auch einen König haben wollte, nicht mehr dieses rückständige ehemalige Viehtreiber-Image haben wollte. Ausgerechnet in dieser Zeit, als man sich der Mehrheit der Nachbarvölker anpassen wollte, da schuf sich Israel eine Einrichtung, mit der es sich von allen anderen unterschied: einen freien siebten Tag. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal des Judentums: Nur die Juden haben sich diesen Ruhetag alle sieben Tage geschaffen.

Die Ruhe des siebten Tages als Höhepunkt der Schöpfung

Und von Anfang an haben sie diesen freien Tag nicht nur als irgendeine von Menschen gemachte und von Menschen auch wieder veränderbare Regelung verstanden, wie die vielen sonstigen Rechtsvorschriften. Sondern von Anfang an haben sie den freien Tag als nicht diskutierbar aufgefasst und das ausgedrückt in der Geschichte, dass Mose auch dieses Gebot direkt von Gott erhalten hat. Der freie siebte Tag hat damit höchste Autorität bekommen.

Und einige hundert Jahre später – als Israel als Quittung für seine Großmachtträume im babylonischen Exil gelandet war – da hatte dieser freie siebte Tag bereits eine so hohe Bedeutung erlangt, dass man die ganze jüdische Theologie um diesen Gedanken herum strickte und z.B. den Feiertag gewissermaßen als Bauprinzip der Schöpfung festzurrte: Man legte der damaligen Schöpfungserzählung diesen 7-Tage-Rhythmus zugrunde, sodass auch Gott am siebten Tage ruhte.

Was für ein sensationeller Gedanke: Weiterlesen

Wir dokumentieren Verstöße gegen das FTG und bringen diese zur Anzeige

Die Deutsche Bahn arbeitet auf den S21-Baustellen seit Jahren regelmäßig auch sonntags – ohne jede Genehmigung. Sie behauptet, sie brauche keine, die Feiertagsarbeit sei mit der grundsätzlichen Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) mit genehmigt.

Bitte melden Sie eigene Beobachtungen über sonntägliche S21-Arbeiten oder, wenn Sie selbst Anzeige erstatten möchten, an die eMail-Adresse:  ftg2017@web.de

Oder beteiligen Sie sich an dieser Aktion auf der Seite der taz-Bewegung:
http://www.bewegung.taz.de/aktionen/wir-dokumentieren-verstoesse-gegen-das-ftg

In Stuttgart gibt es dazu ein wahrhaftiges Behördenkarussell, das sich munter dreht:

Die Stadt Stuttgart behauptet wahrheitswidrig, dass ihr die Hände gebunden seien und dass sie leider, leider nichts gegen die Verstöße der Bahn und der von ihr beauftragten Unternehmen gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG) unternehmen könne. Sie verweist auf das Eisenbahnbundesamt (EBA), das mit der Planfeststellung auch die Missachtung des FTG genehmigt habe (und wiederholt damit brav, was die Bahn behauptet). Das EBA aber verweist auf das Land und die Stadt, die für Ausnahmegenehmigungen vom FTG zuständig seien. Die Stadt verweist stattdessen zusätzlich noch auf das Freiburger Bergamt, das natürlich nur für die Sprengungen, aber nicht für das FTG zuständig ist. Und so verweist das Bergamt wiederum auf die Stadt. Letztlich verweisen alle auf die Stadt. Aber der Name der Stadt ist Hase: sie weiß von nichts.

Wir werden versuchen, das Behördenkarussell auszubremsen und die Stadt wachzurütteln.

Dabei geht es beim FTG nicht in erster Linie um die Kirche, sondern um den Erhalt der grundgesetzlich garantieren Sonntagsruhe für die gesamte Bevölkerung. Es geht auch nicht nur um Lärmbelästigung, sondern um „öffentlich bemerkbare Arbeiten“ aller Art. Selbst ein Arbeiter, der lautlos die Werkstore öffnet, stellt eine solche „Störung der Sonntagsruhe“ dar – weil der Sonntag für die gesamte Bevölkerung ein „Tag der Arbeitsruhe und der Erhebung“ sein soll, an dem deshalb auch keine arbeitenden Arbeiter zu sehen sein sollen.

Wir haben deshalb auch bereits einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann geschrieben, auf den wir bislang allerdings keinerlei Reaktion bekommen haben.

Wer Informationen über sonntägliche S21-Arbeiten hat oder selbst Anzeige erstatten möchte, wende sich bitte an die eMail-Adresse:  ftg2017@web.de
Es wäre doch wunderbar, wenn die Verwaltung der Stadt Stuttgart in einer Welle von Anzeigen und Beschwerden untergehen und erst wieder auftauchen würde, wenn sie endlich den verfassungswidrigen Sonntagsarbeiten Einhalt gebietet.

Von den Kirchen hat sie für Ausnahmegenehmigungen keine Zustimmung zu erhoffen.

Jedenfalls wenn man die Neujahrsbotschaft des Landesbischofs zum Neuen Jahr zum Maßstab nimmt. Dort schreibt Landesbischof Otfried July u.a.: „Ich sehe mit Sorge auf die Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch wirtschaftliche Interessen. Dazu gehören nicht nur die ausufernden verkaufsoffenen Sonntage, sondern zum Beispiel auch der sonntägliche Betrieb einer Großbaustelle wie Stuttgart 21.“ Die Sonn- und Feiertage seien Ruhepunkte, die der Gesellschaft einen Rhythmus geben und den Mehrwert des Lebens jenseits der Arbeit erfahrbar machen, so July weiter. «Diese gemeinsamen Zeiten der Ruhe gehören zum Fundament unserer Werteordnung.»“ (siehe: https://s21-christen-sagen-nein.org/2016/12/30/sonntagsruhe-landesbischof-july-kritisiert-s21-bauarbeiten/)

Siehe auch die aktuelle bundesweite Bewegung zum Sonntagsschutz:
http://www.ekiba.de/html/content/allianz_fuer_den_freien_sonntag.html
http://www.ekd.de/sonntagsruhe/index.html
http://www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de (Link ist möglicherweise gestört)

Sonntagsruhe: Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann

als pdf-Datei: Sonntagsruhe, TheologInnen gegen S21 an Kretschmann

OFFENER BRIEF

Stuttgart, 4. Januar 2017

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann!

Wir fordern Sie auf, sich unverzüglich für die Einhaltung des Feiertagsschutzgesetzes (FTG) auf den S21-Baustellen einzusetzen. Es kann nicht angehen, dass ausgerechnet in einem Land mit einer zutiefst christlichen Tradition wie Baden-Württemberg das grundgesetzlich geschützte Rechtsgut der Sonntagsruhe ohne Not preisgegeben wird.

Sie wissen, dass der Landesbischof der württembergischen evangelischen Landeskirche Frank Otfried July sich in seiner Neujahrsbotschaft darüber besorgt erklärt hat, dass – auch bei den S21-Bauarbeiten – aus Gewinninteresse der Schutz des Sonntags ausgehöhlt wird. Vor jeder Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung des FTG hätten die Kirchen von der zuständigen Behörde gehört werden müssen. Das ist bei den S21-Baustellen in keinem Fall geschehen.

Das Innenministerium argumentiert in dieser Sache falsch, wenn es behauptet, mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für S21 seien auch die Tunnel-Arbeiten an Sonntagen genehmigt worden. Das ist schon deshalb falsch, weil auch bei dieser Ausnahmegenehmigung die Kirchen hätten gehört werden müssen. Das ist aber auch deshalb nicht richtig, weil der PFB genauso wenig den Feiertagsschutz aufheben kann, wie er Arbeitsschutzrechte außer Kraft setzen kann – es sei denn, es liege von anderer zuständiger Stelle eine Zustimmung dafür vor.

Es argumentiert auch irreführend, wenn es behauptet, die S21-Arbeiten seien über das Arbeitszeitgesetz geregelt, nicht über das Feiertagsgesetz. Die beiden Gesetze haben überhaupt nichts miteinander zu tun, sondern das eine regelt die arbeitsrechtlichen Fragen der Beschäftigten und das andere die Rechte der Bevölkerung auf einen ungestörten Tag der Ruhe.

Ausnahmen vom FTG für Baustellen in der Stadt Stuttgart kann nur die Stadt Stuttgart genehmigen (wenn es sich um Einzelfälle geringer Bedeutung handelt) oder das Innenministerium (wenn es um allgemeinere Fälle geht). Beide müssten aber vor der Entscheidung die Kirchen hören. Tertium non datur.

Dass weder die Ortsbehörde, noch das Innenministerium auf Einhaltung des FTG pochen, noch die örtliche bzw. die Landes-Polizeibehörde dessen Missachtung verfolgen, ist ein skandalöses Staatsversagen. Es steht der Verdacht im Raum, dass das nicht geschieht, weil man fürchtet – und wie wir in der Neujahrsbotschaft nun vernehmen: wohl zu Recht –, dass die Kirchen einer Ausnahmeregelung nicht zustimmen werden.

Wir fordern Sie deshalb dringend auf: Lassen Sie nicht zu, dass der Rechtsstaat Schritt für Schritt wirtschaftlichen oder politischen Interessen zur Beute überlassen wird! Wir erwarten von Ihnen, dass Sie – als Regierungschef und oberster Repräsentant des Landes – die Behörden des Landes unverzüglich anweisen, alle S21-Sonntagsarbeiten stoppen zu lassen, bis eine rechtskonforme Regelung dafür getroffen ist.

Grundsätzlich geben wir zu bedenken, dass die Probleme mit der Sonntagsruhe ebenso wie die Finanzierungsstreitigkeiten zu überwinden sind, indem die Sprechklausel genutzt wird zu Gesprächen über den Umstieg auf einen wirklich zukunftsfähigen modernisierten Kopfbahnhof.

Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Initiative „TheologInnen gegen S21“,
Martin Poguntke

Sonntagsruhe – Landesbischof July kritisiert S21-Bauarbeiten

„Der Sonntag ist eines der schönsten Geschenke, die Gott uns gemacht hat. Ich sehe mit Sorge auf die Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch wirtschaftliche Interessen. Dazu gehören nicht nur die ausufernden verkaufsoffenen Sonntage, sondern zum Beispiel auch der sonntägliche Betrieb einer Großbaustelle wie Stuttgart 21.“

Mit diesen Worten wendet sich der württembergische Landesbischof in seiner „Neujahrsbotschaft 2017“ an die evangelischen ChristInnen. Angesichts der üblichen Leisetreterei der hiesigen Landeskirche ist das ein starkes Votum, mit dem Frank Otfried July die unhaltbare Situation in der Landeshauptstadt geißelt: Seit Jahren – und in letzter Zeit vermehrt – bohrt und sprengt die Bahn auch sonntags und feiertags auf ihren Tunnel-Baustellen.

Behörden spielen Schwarzer Peter

Zahllose Beschwerden und Anzeigen dagegen sind bislang fruchtlos geblieben, weil – vom Rathaus Stuttgart über Polizei, Staatsanwaltschaft und Innenministerium bis hin zum Eisenbahnbundesamt – eine Behörde die Verantwortung auf die andere verschiebt. Und auch zahllose Klagen bei der Kirchenleitung und Bitten an sie, diesem rechtsbrecherischen Treiben entgegenzutreten, sind bislang fruchtlos geblieben.

Sonntag ist für alle da

Nun endlich wird die Landeskirche deutlich: Es kann nicht sein, dass ein Betrieb – und schon gar nicht ein staatlicher wie die Bahn – aus wirtschaftlichen Gründen fortgesetzt das Feiertagsgesetz bricht. Dabei geht es nicht nur um das Interesse der Kirchen am geschützten Sonntag, sondern auch um das Recht der Anwohner auf Ruhe und um das Recht der Arbeitskräfte auf gemeinsame freie Tage.

Bahn unter Druck

Für die Bahn ist das besonders unangenehm, hat sie doch angekündigt, in nächster Zeit im 24-Stunden-7-Tage-Betrieb arbeiten zu wollen, um eine absehbare Verlängerung der Bauzeit und entsprechende zusätzliche Kosten zu sparen. Das wird nun schwieriger.

Der Geist ist aus der Flasche

Da wird es jetzt sicherlich ein paar eilige Telefonate geben, und möglicherweise auch ein paar Dementis. Aber der Geist ist aus der Flasche: Landesweit wird von nun an genau beobachtet, wie die Bahn mit dem Feiertagsgesetz umgeht – und ob sie nun endlich das tut, wovor sie offenbar bislang zurückgeschreckt ist: eine offizielle Genehmigung zu beantragen, bei der dann auch die Landeskirche gehört werden muss. Die aber hat sich nun selbst in Zugzwang gesetzt: Sie kann nun nicht mehr ohne weiteres ihr Einverständnis geben. Und das ist gut so.

Wieder ein Mosaikstein fürs Ziel

Denn alles, was der Bahn bei S21 Schwierigkeiten bereitet, ist hilfreich für unser großes Ziel: Baustopp und Umsteuern auf Modernisierung des Kopfbahnhofs (www.umstieg-21.de).

Danke, Frank Otfried July! Oben bleiben!

http://www.elk-wue.de/news/28122016-zur-sprache-bringen-was-dem-leben-dient/

http://www.focus.de/regional/stuttgart/kirche-bischof-july-sonntag-muss-besonders-geschuetzt-bleiben_id_6415935.htm