Stuttgart, 30. Juni 2011
Sehr geehrter Herr Dr. Geißler!
Im Vorfeld des Stresstests besteht angesichts diverser Äußerungen vonseiten der Bahn die Gefahr, dass wesentliche Elemente des „Schlichtungs“-Prozesses aufgeweicht werden oder in den Hintergrund treten. Wir bitten Sie als Moderator deshalb um einige klärende Äußerungen.
Zum Stresstest selbst:
Bitte erklären Sie öffentlich, dass…
1. eine Abkehr von der zentralen in der „Schlichtung“ vereinbarten Verpflichtung der Bahn, dass sie nachzuweisen hat, dass in S21 „ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist“, für Sie nicht infrage kommt.
Das moralische Baurecht der Bahn hängt an der Einlösung dieses Versprechens.
2. ein gültiger Nachweis, dass S21 30% mehr Leistung bringt als der bestehende Bahnhof, voraussetzt, dass die Leistungsfähigkeit des bestehenden Bahnhofs nach denselben von beiden Seiten anerkannten Bahnstandards erhoben sein muss. Dies ist kein „zweiter Stresstest“ (wie es in den Medien hieß), sondern logischer Teil des geforderten Nachweises der Leistungssteigerung.
Eine bloße Bezugnahme auf den gegenwärtigen Fahrplan des Kopfbahnhofs war nie offizielle Position im „Schlichtungs“-Verfahren, denn dann würde ohne Fakten-Prüfung („Alle Fakten auf den Tisch!“) davon ausgegangen, dass der gegenwärtige Fahrplan die tatsächliche maximale Leistungsfähigkeit widerspiegelt.
3. Ihre Empfehlung zum Weiterbau von S21 von der Umsetzung der Forderungen des „Schlichter“-Spruchs abhängt, Sie also umgekehrt vom Weiterbau abraten, wenn beispielsweise die verkehrliche Leistungsfähigkeit von S21 geringer sein sollte als in der „Schlichtung“ gefordert.
4. dass eine offizielle Veranstaltung zum Stresstest ohne gleichberechtigte Teilnahme von Vertreter/innen des „Aktionsbündnisses“ für Sie nicht infrage kommt („Alle an einen Tisch!“).
Ohne sachgemäße und öffentliche Überprüfung der Daten auch durch das „Aktionsbündnis“ (auch die gleichberechtigte und gleichzeitige und ausreichend frühe Information über Datendetails) ist aber der Stresstest nicht als „bestanden“ zu bewerten und er wird zu keiner Befriedung führen.
Zu den weiteren Elementen der „Schlichtung“:
In den Medien ist in den letzten Tagen der Eindruck erweckt worden, S21 dürfe gebaut werden, sobald der Stresstest bestanden ist. Dies unterschlägt, dass Sie im „Schlichter“-Spruch eine ganze Reihe weiterer Forderungen erhoben haben, die erfüllt sein müssen, bevor Sie S21 grünes Licht geben.
Bitte erklären Sie öffentlich, dass Sie Ihre Zustimmung zum Bau von S21 nur erteilen, wenn…
1. für die NBS Wendlingen–Ulm gültige und vollständige Genehmigungen vorliegen und eine entsprechende Finanzierung gesichert ist. (Punkt 10 des „Schlichter“-Spruchs)
Ein Weiterbau muss bis dahin unterbrochen werden.
2. die frei werdenden Grundstücke der Spekulation entzogen sind. (Punkt 11.1)
Da es juristisch nicht möglich ist, die freie Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats durch Stiftungen welcher Art auch immer – es sei denn durch ein Gesetz – zu begrenzen, muss vorab der Gemeinderat einen „unumkehrbaren“ Beschluss entsprechend der von Ihnen genannten Zweckbindungen fassen.
3. die Bäume im Schlossgarten nachprüfbar erhalten bleiben. (11.2)
200 Jahre alte Schlossgartenbäume können nicht verpflanzt werden. Die Bahn muss den Nachweis erbringen, dass und wie sie diese Bäume erhalten wird. Ein Weiterbau muss unter-brochen werden, bis von Gegnern und Befürwortern gemeinsam bestellte Gutachter diesen Nachweis und den Erfolg der ersten Versetzungen bestätigt haben.
4. sicher gestellt ist, dass die Gäubahn wirklich erhalten und an S21 angeschlossen wird. (11.3)
Dazu müssen rechtlich bindende Beschlüsse und Zusagen der Bahn vorliegen.
5. die Durchgänge im Tiefbahnhof verbreitert und barrierefreie Fluchtwege vorgesehen sind. (11.4)
Dazu müssen vor einem Weiterbau – neben rechtlich bindenden Beschlüssen – nachprüfbare Pläne vorliegen, die belegen, dass diese Maßnahmen realisierbar sind.
6. die Brandschutzvorschläge der Stuttgarter Feuerwehr berücksichtigt sind. (11.5)
Dazu müssen vor einem Weiterbau ebenfalls – neben rechtlich bindenden Beschlüssen – nachprüfbare Pläne vorliegen, die belegen, dass diese Maßnahmen realisierbar sind.
7. für den Flughafenbahnhof und die umgebenden Gleisführungen vollständige Genehmigun-gen vorliegen.
Bislang liegen nicht einmal für eine Planfeststellung auslegbare Pläne vor. Sie hatten in Ihrer „Schlichter“-Begründung, für S21 liege im Unterschied zu K21 die Baugenehmigung vor (Punkt 9.), diese Tatsache übersehen. Würde ohne vollständige Genehmigungen der Tunnel gebaut, würde auf den Genehmigungsbehörden ein an Rechtsbeugung grenzender Druck las-ten, die dann vorliegenden Pläne zu genehmigen.
8. für alle diese Maßnahmen nachprüfbare Kostenaufstellungen vorliegen, weil nur so überprüfbar ist, ob der von den Trägern vereinbarte Kostenrahmen eingehalten wird.
Dies ist deshalb zwingend erforderlich, weil sonst die demokratischen Gremien nicht sachgemäß in Kenntnis der wahren Kosten über den Weiterbau entscheiden können.
Da alle diese Punkte unterzugehen drohen, bitten wir Sie:
Beschädigen Sie nicht den Stellenwert des „Schlichtungs“-Prozesses, indem Sie nachträglich Abstriche an den Anforderungen an einen modernen Bahnhof zulassen – fordern Sie von der Bahn die volle Einhaltung der Verpflichtungen, die sie mit der „Schlichtung“ eingegangen ist!
Beschädigen Sie nicht Ihre persönliche Glaubwürdigkeit, indem Sie sich am 14. Juli an einer Veranstaltung beteiligen, die dem „wichtigen Ziel der Schlichtung“ zuwiderläuft, „durch Versachlichung und eine neue Form unmittelbarer Demokratie wieder ein Stück Glaubwürdigkeit und mehr Vertrauen für die Demokratie zurückzugewinnen“. (Zitat: Ihr „Schlichterspruch“)
Der als Demokratie-Experiment gestartete Prozess der Faktenschlichtung droht als Farce zu enden. Lassen Sie nicht zu, dass das im Herbst 2010 Erreichte nachträglich seines Sinns beraubt wird und da endet, wo die Auseinandersetzung vor Beginn des Faktenschecks in Unfrieden und Machtkampf eskaliert war. Ansonsten droht sie erneut zu eskalieren.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der „Pfarrer/innen gegen S21“
Martin Poguntke
Nun, wie stellt ihr euch dann dazu, dass ihr vom Aktionsbündnis belogen seid? Und zwar im Faktencheck?
Wie?
Nicht gewusst?
Nun, dann schaut doch einmal ganz genau an, was so Herr Ryssel an jenem 20.11.2010 präsentiert hat und recherchiert dann einmal die Fahrzeugbreiten und vergleicht dann die letzte Abbildung mit dem ICE und dem ET420!
Dass nennt ihr dann auch christlich? Die anderen absichtlich hinters Licht zu führen und absichtlich Falsches zu präsentieren?
Kehrt zuerst einmal vor der eigenen Haustüre und schaut, dass ihr kein Judas verteidigt und ihr ihm Glauben schenkt!
Also checkt zuerst mal wirklich richtig die Faktenlage, bevor ihr etwas äußert! Es gibt genug Schwindel auf K21! Der werfe den ersten Stein, der ist frei von Sünde….. und hier kann beileibe K21 nichts werfen!
Also Herr Bächtle, nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf!
Hier wird niemand hinters Licht geführt, schon gar nicht absichtlich, auf Kehrwochenniveau möchte ich mich nicht ziehen lassen, Steinewerfen war für uns nie ein Mittel der Auseinandersetzung.
Es geht um ein immens kostspieliges Immobilien- und Bahnprojekt und – ganz in christlichem Geist – um die Vertrauens- und Glaubwürdigkeit der wesentlichen (!) Argumente für oder gegen S21.
Hans-Eberhard Dietrich 8. Juli 2011
Sehr geehrter Herr Bächtle,
ich habe mir die Mühe gemacht, den von Ihnen angesprochenen Schlichtungstag anzusehen. Da wurde sehr heftig zwischen den Experten gestritten. So leichtfertig kann man keiner Seite vorwerfen, „die anderen absichtlich hinters Licht zu führen“. Wenn Sie hier so kundig sind, warum haben sie nicht in Ihrem Beitrag Ihre Detailkenntnisse preis gegeben, damit sich der Leser ein Urteil bilden kann?
Es ist mir zu pauschal von „genug Schwindel auf K21“ zu sprechen. So redet nur, wenn man keine Fakten auf den Tisch legen kann. Über Fakten würde ich gern mit Ihnen streiten.