Ansichten des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz

1. Das Gleisvorfeld – ein einzigartiges Biotop
Stuttgart 21 sei auch ein städtebauliches Projekt, für „Stuttgart eine einmalige städtebauliche Gelegenheit“ (Werbeprospekt) . Die Befürworter halten es deshalb für gerechtfertigt, den Lebensraum von Tieren und Pflanzen zulasten der Menschen einzuschränken oder zu vernichten. In diesem Zusammenhang soll aber an ganz elementare Zusammenhänge unseres Lebens und unseres christlichen Glaubens erinnert werden.

Zum einen: Gott hat diese Welt in ihrer ganzen Vielfalt geschaffen und will, dass sie erhalten bleibt. Der Mensch darf sich nicht nur an seinen eigenen Interessen orientieren und die übrige Schöpfung verkonsumieren, sondern er muss Ehrfurcht vor allem Leben praktizieren. Wir Menschen sind durch unsere Erschaffung durch Gott in eine Gemeinschaft hineingestellt, die nicht nur uns Menschen umfasst, sondern die Natur in ihrer ganzen Vielfalt.
Zum anderen: Die biologische Vielfalt von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen ist die Grundlage allen Lebens. Sie ist die Grundlage auch unserer menschlichen Existenz. Und sie ist gefährdet. Weltweit beschleunigt sich das Artensterben immer mehr. „Im Jahr 1989 starben jeden Tag eine Tier- und Pflanzenart aus; im Jahre 2000 war es bereits eine Art pro Stunde.“ Als Grund dafür kann man sehen: „Die Politik ungehinderten Wachstums unter den Industrieländern und das Streben nach Gewinn multinationaler Unternehmen habe die Erde ausgeplündert und die Umwelt schwer geschädigt.“ (Das Bekenntnis von Accra, 2004,  Ziffer 8) In Deutschland sind allein über 7000 Tierarten akut vom Aussterben bedroht und stehen deshalb auf der „Roten Liste der bedrohten Arten“.

Vielen ist nicht bekannt die Tatsache, dass das Gleisvorfeld, das in 15-20 Jahren einem Neubaugebiet weichen soll, ein einzigartiges Biotop mit 683 Pflanzen- und Tierarten darstellt: 400 Farn- und Blütenpflanzen, 29 Brutvogelarten, 30 Laufkäfer, 106 Schmetterlingsarten, 8 Heuschreckenarten, 110 Wildbienen und Wespenarten, des Weiteren Reptilien (Eidechsenarten) und Säugetiere (Fledermäuse, Feldhasen). Darunter befinden sich zahlreiche Rote-Liste-Arten, die unter besonderem Schutz stehen.
(Städtebauprojekt Stuttgart 21 – Bestandsaufnahme und Bewertung für Belange des Arten- und Biotopenschutzes. Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz – Untersuchungen zur Umwelt. Heft 5. 1997, S. 7)

Und weiter heißt es S.75 in dieser Untersuchung: „Die hohe Bedeutung für Belange des Arten- und Biotopenschutzes – dokumentiert durch Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften – führt jedoch auch im innerstädtischen Bereich zu einer besondern Schutzverantwortung. Dies gilt umsomehr, als viele der wertgebenden Arten bei uns heute keine oder kaum mehr natürliche Lebensräume vorfinden und die Biotoptradition für ihre Vorkommen eine wichtige Rolle spielt. Die Besiedlung des Bahngeländes durch Tiere und Pflanzen zählt zur landschaftlichen – auch – „stadtlandschaftlichen“ – Eigenart.“

Der Bau von Stuttgart 21, würde dieses einzigartige Biotop, das auch überregionale Bedeutung hat, für immer vernichten.

2. Ethisch verantwortlich?
Ist es ethisch verantwortlich, dieses Biotop zu vernichten und mit ihm viele vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen? Ethisch verantwortlich handelt, wer Schaden und Nutzen einer solchen Maßnahme sorgfältig gegeneinander abwägt. Sicherlich muss der Mensch immer wieder in die Natur eingreifen, um Straßen, Eisenbahnen, Häuser und anderes mehr zu bauen. Aber dabei muss ein Abwägen von Vorteilen und Nachteilen, Schaden und Nutzen erfolgen. Die Kirche hat hierzu Maßstäbe entwickelt, die hier in Erinnerung gerufen werden sollen:

„Eingriffe in den Haushalt der Natur sind möglichst sparsam und begrenzt vorzunehmen, selbst wenn unmittelbare Nachteile nicht voraussehbar sind.“…. „Die Umwelt darf zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden, solange Nachteile und Schäden für Mensch und Natur nicht größer sind als der Nutzen aus dem Gebrauch der Naturgüter … Die Umwelt ist mit aktiven und notfalls einschneidenden Maßnahmen zu erhalten und zu schützen, solange dadurch nicht gegenwärtig oder zukünftig lebenden Menschen schwerer Schaden zugefügt wird.“
(„Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung.“ Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn 1985, S. 27-30.)

3. Wie steht es mit den sogenannten Ausgleichsmaßnahmen?
Die oben genannte Studie der Stadt Stuttgart aus dem Jahre 1997 gipfelt in dem Satz: „Chancen für eine Ausgleichbarkeit können nur dann gesehen werden, wenn bedeutende Teilflächen (des Gleisvorfeldes A.d.V.) erhalten bleiben.“ Das heißt doch im Klartext: Auch geplante Ausgleichsmaßnahmen können diesen Verlust nicht aufwiegen. Eine Alternative wäre ein Bahnprojekt, das weniger in die Natur eingreift, weniger Natur zerstört. Eine solche Alternative aber wurde öffentlich nie erörtert. Und auch die obige Studie wurde erst bekannt als wichtige Entschlüsse der Stadt zum Bahnhofsbau schon gefällt waren (November 1995).

Die Erhaltung des Kopfbahnhofs und seine Modernisierung würde das Gleisvorfeld erhalten und mit ihm das wertvolle Biotop. Unter diesem Gesichtspunkt wäre ein Verzicht auf die Planungen von S 21 geboten gewesen. Auch beim Verzicht auf den Tiefbahnhof bleiben Flächen für ein Neubaugebiet übrig. Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs wird bereits bebaut. Weitere Flächen bieten sich an, ohne den Park und das Gleisvorfeld zu zerstören. Der Kopfbahnhof fügt nachfolgenden Generationen keinen Schaden zu, wenn man einmal von entgangenen übergroßen Gewinnen einzelner absieht. Die jetzt verfolgte Lösung der Betreiber ist aus diesen Gründen christlich und ethisch nicht zu rechtfertigen.

Die Gründe sind schnell gesagt: Nicht allein menschliches Leben verdient Wertschätzung und Achtung, in gleicher Weise auch Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, die Termalquellen und das Wasser. Wir Menschen sind nur ein Teil dieser Welt, der belebten und unbelebten. Alles Leben ist aufs Engste in die Natur hinein verwoben, auch wenn wir es auf den ersten Blick nicht gleich wahrnehmen. Mäuse und Käfer, genauso wie Juchtenkäfer, Fledermäuse und Feldhasen im Park haben ein Recht auf Leben und gehören zu unserer Welt, die es in all ihre Vielfalt zu erhalten gilt.

Hans-Eberhard Dietrich, Pfarrer

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