Ansprache beim Parkgebet am 1.10.2015 zu Psalm 32,1-5 von Pfr. i. R. Eberhard Dietrich

V. 1 Wohl dem, dem die Übertretungen vergeben sind, dem die Sünde bedeckt ist.
V. 2 Wohl dem Menschen, dem der Herr die Schuld nicht zurechnet, in dessen Geist kein Betrug ist.
V. 3 Denn als ich es wollte verschweigen,
verschmachteten meine Gebeine durch mein tägliches Klagen.
V. 5 Darum bekannte ich dir meine Sünde
und meine Schuld verhehlte ich nicht. Ich sprach: Ich will dem Herrn meine Übertretungen bekennen.Da vergabst du mir die Schuld meiner Sünden.
Liebe Parkgemeinde

1.Der Psalm und seine Bedeutung
Wenn ich heute diesen ungewöhnlichen Bibeltext der Ansprache zugrunde lege, will ich ein paar einleitende und erklärende Worte voranschicken. Psalm 32 ist der zweite von sieben „Bußpsalmen“ der Kirche. Er ist in der Lutherbibel überschrieben:
„Vom Segen der Sündenvergebung“.
Der Anfangsvers nimmt uns gleich in diesen Gedanken hinein:
„Wohl dem, dem die Übertretungen vergeben sind, dem die Sünde bedeckt ist!
Wohl dem Menschen, dem der HERR die Schuld nicht zurechnet, in dessen Geist kein Betrug ist!“

Zuerst wollte der Beter seine Sünde verschweigen, doch er merkte, wie sich die Sünde wie ein Virus in seinem Körper auswirkte. Und er merkte die Hand Gottes, die schwer auf ihm lag. Wir würden heute sagen: Er hatte ein schlechtes Gewissen.
Das brachte ihn dazu Gott seine Sünde und
Schuld zu bekennen und er erfuhr Vergebung und Befreiung und ein erleichtertes Gewissen. Auf diese Weise ist dieses ganz intime Bekenntnisse der Schuld vor Gott zugleich auch Modell und Vorbild für andere, mit ihrer eigenen Schuld umzugehen.

2.Die öffentliche Dimension ihrer Taten: Störung des Rechtsfriedens. Wer zu den Tätern gehört
Wir müssen uns keine Gedanken darüber machen, wie die Täter vom 30. 9. mit ihrer Schuld vor Gott umgehen oder umgegangen sind. Das würde bedeuten, ihre Schuld einfach auf ihr Privatleben zu beschränken, und damit wäre ihr Tun für die Öffentlichkeit irrelevant.
Das Verhalten der Täter, ihr Tun und Agieren hat den Rechtsfrieden in unserer Bürger und Zivilgesellschaft empfindlich verletzt. Darüber wollen und müssen wir sprechen. An diese persönliche Schuld der Täter wollen wir erinnern.
Täter, um das noch einmal zu wiederholen, das sind für mich die Polizisten auf allen Stufen der Hierarchie, aber auch die Akteure im Hintergrund in der Politik, nicht nur damals vor fünf Jahren, sondern in gleicher Weise bis heute. Keiner der Verantwortlichen hat bis heute ein solches Schuldeingeständnis gemacht.

Was am 30. September 2010 passierte, war kein Tsunami, der über den Schlossgarten hereinbrach. Hier waren Menschen beteiligt. Alles war von langer Hand vorbereitet und geplant. Dabei wurde billigend in Kauf genommen, dass Menschen verletzt wurden, ja vielleicht nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern mit Absicht. Denn warum hat man die Sanitäter nicht in den Schlossgarten gelassen?

Jeder einzelne von den Tätern hätte anders gekonnt.
Der Polizeipräsident hätte den Einsatz abbrechen können.
Die Täter in den Reihen der Polizisten hätten nur ihre Vorschriften beachten müssen.
Die Politiker und Justiz hatten fünf Jahre Zeit, ihre Pflicht zu tun und das Strafrecht anzuwenden.
Aber sie haben es nicht getan. Das ist ihre Schuld.
Was wir fordern und erwarten ist nicht eine oberflächliche Entschuldigung, wie wir es uns im Alltag angewöhnt haben mit den Worten: „Ach Entschuldigung“, eine Floskel, die wir letztlich gar nicht ernst meinen. Oder wie viele sagen: „Schwamm drüber“, so als wenn man früher auf einer Schiefertafel einfach einen Fehler wegwischte.
Wir fordern von den Tätern und Verantwortlichen das Eingeständnis ihrer individuellen Schuld, die Reue und die Bitte um Vergebung bei den Opfern. Erst dann ist Vergebung möglich. Und wir werden nicht müde werden, daran zu erinnern, bis der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist.
Es ist unsere Aufgabe, die Gewissen zu schärfen, nicht sie einzulullen. Es ist unsere Aufgabe beharrlich das Unrecht zu benennen
und Vergebung zu verweigern.

3. Warum wir nicht vergessen dürfen
Warum aber soll man Schuld nach so langer Zeit thematisieren und daran erinnern?
Müssen wir uns als Christen nicht für Versöhnung und Vergebung stark machen? Als Christen müssen wir auch mal einen Schlussstrich unter Vergangenes ziehen. In der Tat, das müssen wir. Aber wie wir im Psalm gelernt haben, steht vor der Vergebung und Versöhnung und dem guten Gewissen das Eingeständnis der Schuld. Auch von der Psychologie her wissen wir, dass man Schuld nicht einfach unter den Teppich des Verdrängens und Vergessens kehren darf.

Und ich erinnere an eine kleine Szene aus dem Leidensgeschichte Jesu. Als während des Verhörs vor dem Hohenpriester einer der Soldaten ihn grundlos ins Gesicht schlägt, stellt er ihn zur Rede. „Habe ich übel geredet, so beweise, dass es böse ist; habe ich recht geredet, was schlägst du mich? (Joh. 18,23)
Das heißt für mich: Wir dürfen das Unrecht beim Namen nennen und den Täter an seine böse Tat erinnern.

Wenn wir uns gegen das Vergessen aussprechen, dann aus zwei Gründen:
Der Rechtsfrieden muss wieder hergestellt werden. Ein gedeihliches Zusammenleben in unserer Stadt, in unserer Bürger- und Zivilgesellschaft kann es nicht geben, solange offensichtliches Unrecht ungesühnt bleibt, solange Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn wir das Unrecht einfach vergessen, dann rechtfertigen wir die Täter und geben ihnen im Nachhinein Recht und ein gutes Gewissen.

Nicht nur als Christen wissen wir um die unheilvolle Macht des Bösen. Und dieses Böse, diese Schuld muss vergeben werden, erst dann ist ein Neuanfang möglich. Um zu vergeben, muss der Täter seine Schuld einsehen, anerkennen und um Vergebung bitten
und sofern es möglich ist, wieder gut machen und sühnen. Erst dann ist Vergebung keine billige wohlfeile Gnade, so nach dem Motto eines Spötters über den christlichen Glauben der sagte: Der Beruf des lieben Gottes ist es eben zu vergeben. Und er wollte damit wohl sagen: Jetzt können wir Menschen eben tun und lassen, was wir wollen, es hat keine Konsequenzen weder bei Menschen noch bei Gott.

Wir stemmen uns zweitens gegen das Vergessen um der Opfer willen. Das sind wir auch den Opfern gegenüber schuldig. Viele von uns wurden verletzt an Leib und Seele. Wenn wir das Böse einfach vergessen, machen wir sie erneut zu Opfern. Dann nehmen wir ihre Verletzungen nicht ernst und erwarten von ihnen, wenn auch unausgesprochen, das alles einfach wegzustecken.
Wir wollen uns nicht scheuen, das als Unrecht, als Böses zu benennen, auch wenn es vielleicht ein weltlicher Richter anders sieht oder entschuldigt.
Das Tun der Täter ist nicht einfach blindes Geschick oder Schicksal, sondern persönliche Schuld. Sie hätten auch anders gekonnt, wenn sie gewollt hätten. Gestörter Rechtsfrieden ist gestörte Gemeinschaft und die kann nur durch die Gemeinschaft wieder geheilt werden. Nur so ist ein Neuanfang möglich.
4.Gegen alle Selbsttäuschung
Und damit kommen wir zu einem letzten Gedanken unseres Psalmes. „Wohl dem Menschen, in dessen Geist kein Betrug ist.
Wir erleben es gerade im Hinblick auf den Schwarzen Donnerstag, wie gewissenlos Menschen im Umgang mit ihren Mitmenschen sein können. Warum können sie so handeln? Der Psalm spricht von Betrug, Täuschung, wir könnten auch sagen: Ausreden, Rationalisierungen..

Kaschieren von Gewalt. Auskosten von Macht. Ich erinnere an die kleine Szene aus dem Markusevangelium, wo Jesus vor denen warnt, die bei den Menschen als die Herrscher gelten und die ihre Völker nieder halten und ihnen Gewalt antun. (Mk 10,42)

Der Polizeipräsident hat z.B. ein halbes Jahr später in der Hospitalkirche eine Plattform bekommen, sich zu rechtfertigen und er stellte sein Tun unter das Motto: „Wieviel Sicherheit braucht unser Zusammenleben?“
Perverser geht es wohl nicht mehr. Als wenn die Sicherheit für die Stadt von einer friedlichen Schülerdemo gefährdet worden wäre.

Vielleicht werden Menschen erst zu solchen Taten fähig, weil sie sich etwas vormachen, sich selbst betrügen, weil sie Gottes Gebote missachten, ihren Gehorsam gegen Befehle als höchsten Wert ihres Lebens sehen, ihre Karriere nicht gefährden wollen oder einfach feige sind.
Über die Motive der Täter kann man trefflich spekulieren.
Wir aber messen sie an ihren Taten.
Wir wollen nicht mehr aber auch nicht weniger als dass das Unrecht erkannt und gesühnt wird. „Wohl dem Menschen, in dessen Geist kein Betrug ist.“

4 Antworten zu “Ansprache beim Parkgebet am 1.10.2015 zu Psalm 32,1-5 von Pfr. i. R. Eberhard Dietrich

  1. evers70499stgt@t-online.de

    Lieber Eberhard,

    das war eine gute Idee, mir deine Ansprache beim Parkgebet zum Nachlesen zuzusenden.

    Vielen Dank, und ich werde sie auch gerne verbreiten.

    Einen schönen Sonntag!

    Ruth Gisela

  2. Danke, lieber Eberhard, für diese Ansprache! Ein wichtiger Beitrag!

  3. Ich ziehe also den Schluss, dass ich nur dem vergeben darf/kann, der bereut und für seine Schuld einsteht? – Tut er dies nicht, vergebe ich nicht, ja, kann ich nicht vergeben.
    Das ist eine bemitleidenswerte Auffassung, führt sie doch dazu, dass es – wenn mein Gegenüber es eben nicht einsieht – mich innerlich zerfrisst. Ein Leben lang.

    Und was ist mit dem Abschnitt über den Polizeipräsidenten:
    „Perverser geht es wohl nicht mehr. Als wenn die Sicherheit für die Stadt von einer friedlichen Schülerdemo gefährdet worden wäre.“
    Hier tritt ein Mensch in einer Kirchengemeinde in den Dialog und wird von Ihnen als pervers bezeichnet.
    Die Demo als Schülerdemo zu deklarieren ist eine dreiste Lüge. Wer hat denn z.B. sein Augenlicht verloren? – Ein Schüler? Wer hat damit begonnen die Wasseraufbereitungsanlagen/Baugeräte zu demontieren und Allgemeingut zu zerstören – Schüler?

    Ich, als Christ (und Teilnehmer an der Demo vom 30.9.2010), bin erschüttert über das, was ich gerade gelesen habe.

    Hochachtungsvoll,

    Jörg Neuer

    • Sehr geehrter Herr Neuer,
       
      dass ein Schulduneinsichtiger keine Vergebung annehmen kann, können Sie logischerweise kaum bestreiten. Ihm Vergebung zuzusprechen wäre zugleich ein Schuldspruch, den er ja nicht akzeptiert. Auch zeigt die Erfahrung, dass derart verhinderte Vergebung nicht dazu führen muss, mich als Opfer lebenslang innerlich zu zerfressen. Wenn ein Vergewaltiger uneinsichtig behauptet, das Opfer vergewohltätigt zu haben und so ohne Vergebung bleibt, kann die Vergewaltigte dennoch Hilfe empfangen, wenn sie von Menschen umgeben ist, die ihr zuhören und ihr glauben. Entsprechendes haben die Opfer des südafrikanischen Rassismus erfahren. Weil die Jahrzehnte lang verübten furchtbaren Verbrechen nicht mehr gerichtlich aufgearbeitet werden konnten, haben die Wahrheitskommissionen den Opfern eine große Hilfe gebracht, indem sie dort ihr Leid klagen durften vor mitfühlenden Zuhörenden. Den Tätern wurde dabei nur geholfen, wenn sie zu ihrer Schuld standen.
       
      Vergebung im Sinne Jesu bedeutet einen Neuanfang, wie es im Gleichnis vom barmherzigen Vater beschrieben ist (Lk 15, 11-24). Dieser Neuanfang ist möglich, weil der Sohn seine Schuld bekennt und umkehrt. Entsprechend kann ein Neuanfang mit den Tätern aller Ebenen, die am 30.9. Schuld auf sich geladen haben, erst stattfinden, wenn die Schuld eingestanden ist und der Versuch sichtbar wird, solche Gewalt, die wir aus Diktaturen kennen, künftig zu verhindern.
       
      Dass Sie die Erwähnung der Schülerdemonstration als „dreiste Lüge“ bezeichnen, lenkt von einer wirklichen Lüge ab: Tatsächlich ist eine Schülerdemonstration zu der Schlossparkdemonstration hinzugestoßen, diese zu erwähnen ist deshalb keine Lüge. Die wirklich dreiste Lüge ist die, es seinen keine Kinder verletzt worden. Wenn Sie nicht nur am 30.9.2010, sondern auch am 30.9.2015 bei der Demonstration gewesen wären, dann wüssten Sie, warum Richter a.D. Reicherter den Oberstaatsanwalt a.D. Häußler aufgrund seiner Leugnung der verletzten Kinder wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt hat.
       
      Unverständlich ist, was Sie mit den Wasseraufbereitungsanlagen und den Baugeräten meinen. Ihre Ausführungen erwecken den Eindruck, als hätten Zerstörungen den Polizeieinsatz am 30.9. gerechtfertigt. Bei den von Ihnen genannten Ausschreitungen hat die Polizei am 20.6. eben nicht eingegriffen, dafür sind die Täter mit der ganzen Härte der Justiz verfolgt worden. Diese Härte wird bei der Verfolgung der Täter aller Ebenen vom „Schwarzen Donnerstag“ schmerzlich vermisst. Deshalb finden auch diese Justizverantwortlichen keine Vergebung und werden bis an ihr Lebensende innerlich zerfressen. Das müsste nicht sein.
       
      Mit freundlichen Grüßen
       
      Friedrich Gehring

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