Ethische Orientierung für ökologisches Handeln – Kirche nimmt Stellung (Teil 2)

Immer wieder wird betont: Die Kirche muss sich beim Streit um Stuttgart 21 heraus- und neutral verhalten. Dabei wird leicht vergessen, dass die Kirche schon längst in amtlichen Verlautbarungen in guter Weise Stellung bezogen und im Hinblick auf Großprojekte klare Handlungsanweisungen gegeben hat. An dieser Stelle sei erinnert an: „Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz“. Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn 1985.

Die Schrift fordert eine klare ethische Orientierung für ökologisches Handeln. Sie führt unter anderem aus:  Ehrfurcht vor dem Leben führt zur Selbstbegrenzung; nicht was der Mensch kann, sondern was er verantworten kann, ist der Maßstab; Gefahren müssen ernst genommen und vorausschauend abgewogen werden.

Ehe ein Auszug aus der Schrift hier wieder gegeben wird, zuerst ein paar einführende Bemerkungen.

Ökologie und Schöpfung
Stuttgart 21 sei auch ein ökologisches Projekt, so die Befürworter. Zunächst ein paar Gedanken voraus, was mit Ökologie gemeint ist. Ökologie, ursprünglich die Lehre von den Häusern, ist nach Duden die Lehre der Beziehungen der Lebewesen zur Umwelt. Die Ökologie hat uns für diese Zusammenhänge in den letzten Jahrzehnten die Augen geöffnet, wie stark wir Menschen in diese Zusammenhänge eingebettet sind. Wir sind nur ein Teil dieser Welt, der belebten und unbelebten. Alles Leben ist aufs Engste mit der Natur verwoben. Nächstenliebe kann sich unter diesem Horizont nicht auf die Menschen beschränken, sondern auf alle Teile der Schöpfung. Die Menschheitsfamilie ist gerufen, so zu leben, dass die Beziehung mit der ganzen Schöpfung Leben ermöglicht und beidseitig Leben fördert. Es steht dahinter die Überzeugung, dass wir Menschen und die „Lebensgemeinschaft Erde“ in rechter Beziehung zueinander leben müssen und dass die menschliche Gemeinschaft nicht die übrige Schöpfung missbrauchen oder verkonsumieren darf.

S 21 und die Ökologie
Bei S 21 wird die Ökologie bei einer ganzen Reihe von gravierenden Maßnahmen tangiert. Man kann die Frage nicht allein auf die CO2 Bilanz reduzieren, obwohl sie sehr wichtig ist.
Es geht auch um die Gefährdung der Mineralquellen, die schweren Eingriffe in den Schlossgarten, die komplette Entfernung des Gleisvorfelds mit der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt.

Zum Beispiel: Der Schlossgarten
Unbestritten ist, dass er in allen seinen Teilen ein lebendiger und sehr sensibler Lebensraum von Tieren, Pflanzen und Bäumen darstellt, der neben der Erholung für die Menschen der Innenstadt mit seinen alten Bäumen der Luftreinhaltung der ganzen Großstadt dient. Was es bedeutet, in dieses sensible Ökosystem einzugreifen, belegen ein paar Beobachtungen, die M. Wetzler und Tomoko Arai im Zusammenhang mit den ersten Baumfällungen am 1. Oktober 2010 gemacht haben.

Bilder aus: „Stuttgarter Schlossgarten, ein Naturschatz mitten in der Stadt ist bedroht“, M. Wetzler und Tomoko Arai, 2010.

S. 3  „Diese Eichhörnchen wurden am 27.09.  unter dem Haselnussbaum, der gerade viele Nüsse trug, fotografiert. Drei Hörnchen sammelten fleißig Nüsschen. Der Haselnussbaum wurde am 01.10. gefällt. Nach der offensichtlich illegalen Abholzung wurde beobachtet, wie ein Eichhörnchen vergeblich nach seinem Baum suchte …“
S. 11 „Ein verirrter Feldhase wurde in der Nacht vom 29. Oktober auf dem Gelände beobachtet, wo die Bauarbeiten für das Wasser-Management stattfinden, ängstlich und bewegungslos …  Die größte Feldhasenpopulation innerhalb deutscher Großstädte, die im Schlossgarten vorkommt, ist durch die Abholzung bedroht.
In der von S21 geplanten Parkerweiterung kann kein großer Baum wegen des unter der Erde liegenden Tiefbahnhofdachs wachsen. Kein Tier wird auf einer solchen künstlichen Fläche eine Heimat finden !“


S 21 – ein ökologisches Projekt?
Ob Stuttgart 21 wirklich ein ökologisches Projekt ist, entscheidet sich daran, wie die ökologische Bilanz am Ende aussieht, und ob ökologisches Handeln bei seiner Verwirklichung auch diesen Namen verdient. Die Leserinnen und Leser können sich selbst eine Antwort geben, wenn sie die folgende kirchliche Stellungnahme gelesen haben.

Hier ein Auszug aus der Schrift (im folgenden kursiv gedruckt und mit Zwischenüberschriften versehen): „Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung.“ Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn 1985, S. 27-30.

Nicht was der Mensch kann, sondern was er verantworten kann, ist der Maßstab.
Beim Wahrnehmen der Verantwortung für Natur und Umwelt darf sich der Mensch nicht allein an seinen eigenen Interessen orientie­ren, auch nicht allein an dem, was er technisch machen kann. Er muß sich vielmehr darauf besinnen, was er als sittliches Subjekt tun darf und tun soll. Die heutigen ungeheuren Möglichkeiten, die Reichweite menschlichen Handelns und damit menschlicher Verantwortung ins Unfaßbare zu erweitern, legen dem Menschen neue Pflichten und neue Verantwortung auf. Welche grundlegenden ethischen Orientierungen lassen sich für eine ökologische Ethik gewinnen und benennen?

Ehrfurcht vor dem Leben führt zur Selbstbegrenzung
Nicht allein menschliches, sondern auch tierisches und pflanzli­ches Leben sowie die unbelebte Natur verdienen Wertschätzung, Ach­tung und Schutz. Die Ehrfurcht vor dem Leben setzt voraus, daß Le­ben ein Wert ist und daß es darum eine sittliche Aufgabe ist, diesen Wert zu erhalten. Das Leben ist dem Menschen vorgegeben; es ist seine Aufgabe, dieses Leben zu achten und zu bewahren. Es obliegt seiner Verantwortung, Sorge für seine Umwelt zu tragen. Dies erfordert Rücksicht, Selbstbegrenzung und Selbstkontrolle. Der Maßstab „Ehr­furcht vor dem Leben“ enthält ein Moment unbedingter Beanspru­chung und Verpflichtung, ein Schaudern vor den Folgen des Gebrauchs der Macht, das den Menschen zurückhalten soll, diese Macht zur Selbstvernichtung zu mißbrauchen. Die Ehrfurcht vor der Bestimmung des Menschen und das Schaudern und Zurückschrecken vor dem, was aus dem Menschen und seiner Umwelt werden könnte und was uns als denkbare Möglichkeit der Zukunft vor Augen steht, enthüllt uns das Leben als etwas „Heiliges“, das zu achten und vor Ver­letzungen zu schützen ist.

Ehrfurcht vor dem Leben heißt: Der Mensch muss sich als Hirte verstehen
Die Ehrfurcht vor dem Leben bewirkt auch eine Scheu vor dem rein nutzenden Gebrauch, eine Haltung der Beachtung und Schonung. So gesehen schließt sie eine „Ehrfurcht vor dem Gegebenen“ mit ein, sie weckt Wertebewußtsein und Schadenseinsicht. Diese Ehrfurcht vermittelt auch Einsicht in gegebene Grenzen, Einsicht in die Endlich­keit und Vergänglichkeit, vor allen Dingen Einsicht in die Verletzlich­keit der Schöpfung und Mitkreatur. Ehrfurcht vor dem Leben bezieht sich nicht nur auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben, son­dern im weiteren Sinn auf die „unbelebte“ Natur mit ihren Lebensele­menten (Wasser, Boden, Luft) und ihren funktionalen Kreisläufen als Lebensraum. Sie sind nicht als tote Gebrauchsgegenstände zu verste­hen, sondern als Teil der Lebensbedingungen des Menschen und seiner Mitkreatur. Wir Menschen müssen uns, um mit Sokrates zu sprechen, auf die Kunst des Hirten verstehen, dem am Wohl der Schafe gelegen ist, dürfen sie also nicht bloß unter dem Blickwinkel des Metzgers be­trachten.

Gefahren müssen ernst genommen und vorausschauend abgewogen werden
Die Tugend der Klugheit im Sinne der klassischen „Besonnenheit“ (lat. prudentia) gebrauchte die Menschheit, um die Folgen ihres Tuns abzuschätzen und in Konfliktfallen das geringere Übel zu wählen. Weil wir heute Folgen besser voraussehen können als frühere Genera­tionen, ist unsere Verantwortung gewachsen. Unsere Klugheit muß weitsichtiger sein. Dies gilt besonders für langfristige und unumkehr­bare Wirkungen. Weil die heute möglichen und erforderlichen Eingrif­fe aber tiefer in das Gefüge der Umwelt eingreifen, sind Neben- und Folgewirkungen weniger absehbar als zu früheren Zeiten. Unsere Klug­heit muß deshalb auch vorsichtiger sein. Ein Schaudern vor den Folgen des Gebrauchs seiner Macht müßte den Menschen die Furcht lehren, in naiver Unvorsichtigkeit zerstörerische Folgen seines Handelns zu über­sehen. Dies bedeutet nicht den Verzicht auf jegliches Risiko, wohl aber die Einschränkung und Verteilung möglicher Risiken. Im Zweifelsfall ist daher eher nach der Überlegung zu handeln, ein gewagtes Unterneh­men könne mißlingen, als nach der gegenteiligen Überlegung, es werde schon alles gut gehen.

Eingriffe in die Natur dürfen nur begrenzt vorgenommen werden
Konkret bedeutet dies: Eingriffe in den Haushalt der Natur sind möglichst sparsam und begrenzt vorzunehmen, selbst wenn unmittel­bare Nachteile nicht voraussehbar sind. Dieses Verhalten ist auch des­wegen vernünftig, weil es der Natur möglichst viel Spielraum für selbst­heilende Eigenkräfte läßt. Die Eigengesetzlichkeiten der Natur haben sich als flexibler und erfinderischer erwiesen als die Fremdsteuerung durch Mechanismen, die menschliche Erfindungskraft und Technik hervorgebracht haben.

Abwägen von Schaden und Nutzen
Kurzfristige ökonomische und technische Interessen und langfri­stige Interessen der Erhaltung von Natur und Umwelt sowie Belange des Überlebens der Menschheit können in Kollision geraten. In diesem Fall ist das langfristige Interesse gerade dann einer besonderen ethi­schen und gesellschaftliche Unterstützung bedürftig, wenn kurzfristi­ger Nutzen langfristige Schäden verursacht. In solchen Konfliktlagen bewährt sich ethische Verantwortung. Eine Abwägung zwischen kurz­fristigen und langfristigen Schäden, zwischen Schäden und Nutzen so­wie Wertvorzugsüberlegungen (Prioritätensetzungen) sind möglich und notwendig. Fragen der Umkehrbarkeit und der Regenerierbarkeit von Naturgütern sind ebenso mit zu bedenken wie die Interessen der heutigen und der künftigen Generationen.

Verfasser: Hans-Eberhard Dietrich, Pfarrer i.R.

2 Antworten zu “Ethische Orientierung für ökologisches Handeln – Kirche nimmt Stellung (Teil 2)

  1. Auf die gemeinsame Erklärung vom 31. Mai 1985,
    „Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung“
    haben wir am 31. August 1985 an die EKD und die Katholische Kirche Deutschlands geschrieben.
    Eine Antwort haben wir nie erhalten.
    Siehe Seite 9 bis 15 auf
    „http://www.ulrich-jochimsen.de/files/Atomstaat_Kirche.pdf
    Legitimation des Atomstaates durch Römer 13,I-7“

  2. Zur Kenntnis: Kopie meines Briefes (weiss nicht wie sonst hier veröffentlichen):
    An das Kommunikationsbüro, die Landesregierung Herrn MP Kretschmann, Die Grünen im Landtag BW, SPD im Landtag BW, Tierschutzbund Stuttgart
    zur Kenntnis: Christen gegen Stuttgart 21, NaBu, BUND,

    —————————————————-
    Tierschutz vor Freimachung des Baufeldes im Park
    —————————————————-

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn schon der vorausschauende Tierschutz bei der S21-Baustelle bisher so sträflich vernachlässigt wurde, muss doch spätestens vor der Fällaktion das Mögliche getan werden, um unnötiges Tierleid zu verhindern. Es werden ansonsten Bilder veröffentlicht werden, die dem Projekt abträglich sind.

    Wie auf der Internetseite http://www.stuttgarter-schlossgarten.de nachzuvollziehen ist, leben im mittleren Schlossgarten unzählige Tiere, Feldhasen, Igel, Siebenschläfer, Eichhörnchen, Fledermäuse, vielerlei Vögel und viele mehr.
    Besonders die Großbäume, die der Baugrube voraussichtlich weichen müssen, bieten zahlreiche Höhlen und Schlupfplätze, aber auch das Gelände selbst.

    Bereits jetzt gibt es Fotos von Tieren, die nach den Baumfällungen am GWM verstört ihre ehemaligen Schlupfwinkel suchen oder – vom Bauzaun getrennt – versuchen, zueinander zu kommen.
    Sollte nun in Kürze die Fällaktion im Park beginnen, werden weitere Tiere ihre Behausungen verlieren, die Winterschläfer womöglich mit den Bäumen geschreddert oder anders getötet. Alle Tiere werden durch die Umwälzung des Parks und ihrer vertrauten Umgebung in Panik geraten. Viele werden verletzt werden, andere flüchten und in der Stadt umherirren.

    Das Flüchten ist nun für diejenigen, die nicht fliegen können, auch noch erschwert oder verbaut. Zum Einen ist ja das betroffene Gelände von mehrspurigen Straßen umsäumt, sodass viele flüchtende Tiere dem Autoverkehr zum Opfer fielen. Zusätzlich könnte das ganze Gelände durch Hamburger Gitter gesichert sein, womit nicht mal mehr ein Entrinnen ermöglicht wäre. Die Tiere wären dem Toben der Kettensägen in ihrem bisherigen Revier vollständig ausgeliefert. Wer Tiere beobachtet, weiss, was schon allein der Lärm für sie bedeutet.
    Die Höhlen der betroffenen Bäume hätten im HERBST VOR der Fällaktion verschlossen werden müssen, wie dies bei den Fledermausplätzen am Südflügel geschehen ist (hier war es nicht angebracht!). Ebenso verhält es sich doch mit anderen Schlupfplätzen. Nichts ist geschehen!

    Im Tierschutzgesetz ist geregelt, dass Tieren, AUCH wenn sie nicht zu seltenen Exemplaren gehören, kein unnötiges Leiden zugefügt werden darf. Auch deshalb, aber schon aus ethischer Selbstverständlichkeit, muss dafür gesorgt werden, dass die Tiere soweit möglich geschützt sind, wenn der Alptraum beginnt.

    Dementsprechend bitte ich dringend, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, und noch vor der Schaffung von Tatsachen ein Schutzkonzept für die Tiere umzusetzen, Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen. Insbesondere von einer grün geführten Landesregierung kann der Bürger erwarten, dass Tierleid, soweit möglich, verhindert wird.

    Für eine Antwort im positiven Sinne bin ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Susanne Falch
    —————
    Otto-Reiniger-Str. 66
    70192 Stuttgart
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    „Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn bebaue und bewahre.“ 1.Mose 2.15
    „Man kann den Fortschritt und moralischen Wert einer Gesellschaft auch daran messen, wie sie mit ihren Tieren umgeht.“ Mahatma Ghandi

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